Mandanten-Informationen Juli 2010
Sehr geehrte Damen und Herren,
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für folgende, aktuelle Hinweise aus den Bereichen Wirtschaft und Steuerrecht bitten wir um Ihre Aufmerksamkeit.
- Die Finanzverwaltung hat eine neue Übersicht veröffentlicht, in der Bandbreiten in Abhängigkeit von der Branche, vom Umsatz und von der Mitarbeiterzahl festgelegt sind. Z.B. gelten bei „sonstigen Dienstleistungen“, einem Umsatz im Bereich von € 2,5 - € 5,0 Mio. und 20-50 Mitarbeitern € 188.000 - € 230.000/Jahr als angemessen und lösen somit keine verdeckten Gewinnausschüttungen aus.
- Es wird für 2010 ein deutlicher Anstieg der Insolvenzen prognostiziert. Es ist deshalb nicht nur über die Verhinderung der eigenen Insolvenz nachzudenken, sondern Sie müssen frühzeitig Strategien entwickeln, wie Sie entsprechenden Risiken bei Ihren Geschäftspartnern begegnen wollen. Beobachten Sie deshalb das Zahlungsverhalten Ihrer Kunden genau und prüfen Sie spätestens bei den ersten Krisenzeichen Ihre Positionen, Sicherungsrechte und Reaktionsmöglichkeiten.
- Da nicht nur durch das laufende Geschäft sondern insbesonders in einem Aufschwung Liquidität gebunden wird (z.B. Vorfinanzierung von Forderungen), sollten Sie in Ihre Finanzierungsüberlegungen die 6 Sonderprogramme der KfW einbeziehen. Infos dazu finden Sie unter www.kfw-mittelstandsbank.de und bei Ihrer Hausbank, über die auch ausschließlich die Anträge zu stellen sind.
- I.d.R. sollen nicht mehr als 3 zusammenhängende Jahre geprüft werden. Da dieser Zeitraum aber jederzeit, insbesonders bei einem Verdacht auf Steuerstraftaten, Steuerordnungswidrigkeiten oder auf nicht unerhebliche Ände-rungen der Besteuerungsgrundlagen ausweitbar ist, haben Sie keinen Rechtsanspruch auf diesen kurzen Prüfungszeitraum von 3 Jahren. Rechnen Sie im Zweifel also mit mehr.
- Durch Änderung des § 18a Umsatzsteuergesetz müssen die „Zusammenfassenden Meldungen“ früher als bisher an das Bundeszentralamt gemeldet werden und zwar monatlich bis zum 25. des folgenden Monats!
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--> Wir brauchen deshalb Ihre Buchhaltung bis zum 15. des Folgemonats, um rechtzeitig melden zu können!
- Grundsätzlich können Sie aus den Jahren 1999 und früher Aufzeichnungen, Inventare, Abschlüsse und Belege vernichten. Aus den Jahren 2003 und früher können Sie Geschäftsbriefe u.ä. entsorgen. Allerdings dürfen diese Unterlagen dann nicht vernichtet werden, wenn eine Betriebsprüfung der entsprechenden Zeiträume begonnen hat, steuerstraf- oder bußgeldrechtliche Ermittlungen eingeleitet sind, ein Rechtsbehelfsverfahren offen ist oder Steuern nur vorläufig festgesetzt sind.
- Bei Aufdeckung wird die Sozialversicherung vom schwarz ausbezahlten „Nettolohn“ hochgerechnet. Die Bemessungsgrundlage zur Berechnung der Lohnsteuer ist allerdings dieser „Nettolohn“ zuzüglich der nachberechneten Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung!
- Als Finanzierungshilfe konnte bisher bei einem mindestens zu 10% unternehmerisch genutzten Gebäude auch die Vorsteuer aus dem privat genutzten Gebäudeteil sofort gezogen werden. Dieser Vorteil wurde dann aber wieder durch die Besteuerung der Privatnutzung über 10 Jahre kompensiert. Dieses Modell wird nun nur noch für bis zum 31.12.2010 angeschaffte oder hergestellte Objekte möglich sein.
- In einem aktuellen Urteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, daß Straffreiheit nur gewährt wird, wenn alle verschwiegenen Zinseinkünfte offengelegt werden. Es ist nicht ausreichend nur einige Konten zu benennen!
- Aus gegebenem Anlaß möchten wir auch auf die unterschiedlichen Verjährungsfristen bei der Strafverfolgung (5 Jahre) und der nachträglichen Steuerfestsetzung (10 Jahre) hinweisen. D.h. für die Steuer müssen Sie die fehlenden Beträge für 10 Jahre „nacherklären“!
- Wenn Sie in diesem Jahr eine Anlage verbindlich bestellen, die aber erst in 2011 montiert werden kann, könnten Sie dennoch bereits für 2010 einen steuermindernden Investitionsabzugsbetrag in der Höhe von 40% Ihrer An-schaffungskosten bilden!
- Es gibt über den 31.12.2010 hinaus nur noch in begründeten Ausnahmefällen (z.B. Software-Probleme, Diebstahl von Unterlagen, Feuerschäden, betriebliche Probleme wie Umzug, Ausfall des Buchhalters o.ä.) eine Fristverlän-gerung! Arbeitsüberlastung oder Krankheit wird dagegen nicht anerkannt, da Steuererklärungen ja extern gemacht werden können.
- --> Bitte stellen Sie uns deshalb Ihre Unterlagen für 2009 bereits im Sommer/Herbst 2010 zur Verfügung, da-mit der späteste Abgabetermin (31.12.2010) für Sie und uns möglichst streßfrei eingehalten werden kann!
Irina Marger
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Seit 05/2010 verstärkt Irina unser Team als ausgebildete Steuerfachangestellte, die ihre Erfahrung aus 2 guten Kanzleien der Regio bei uns einbringt. Wir freuen uns, Sie in unserem Team zu haben. Ein Bild werden wir spä-testens im nächsten Info nachliefern.
Unternehmer
Angemessenheit von Geschäftsführervergütungen
Insolvenzen in 2010
KfW – 6 Programme für den Mittelstand
Betriebsprüfungszeitraum
Zusammenfassende Meldung ab 01.07.2010
Aufbewahrung von Unterlagen
Arbeitgeber / Arbeitnehmer
Schwarzgeld – Vereinbarungen
Immobilieneigentümer
Vorsteuerabzug aus privat genutzten Gebäudeteilen
Kapitalanleger
Selbstanzeige - Straffreiheit
Strafverfolgungsverjährung – steuerliche Festsetzungsverjährung
Photovoltaikanlagen - Investitionsabzugsbetrag
in eigener Sache
Erklärungen 2009
Für Ihre Fragen stehen wir Ihnen zur Verfügung. Wir beraten Sie gerne!
STEUERN – im Dialog!


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