Mandanten-Informationen April 2010
Auch in 2010 erwarten wir ein spannendes Jahr und gehen davon aus, daß die Krise für viele noch nicht ausgestanden ist. Das chinesische Wort für Krise besteht aus zwei Schriftzeichen
(Gefahr) und
(Chance).
U.E. ein gutes Bild. Nutzen wir die Chancen und wappnen wir uns gegen die Risiken!
Unternehmer
Private Equity für den Mittelstand
- In Zeiten teilweiser, restriktiver Kreditvergabe durch Banken könnte neues, zusätzliches Eigenkapital interessant sein. Ein engagierter Investor kann aber auch durch Know-How (z.B. Verbesserung von Betriebsprozessen, Produktinnovationen u.a.) oder durch die Erschließung neuer Absatzpotentiale helfen. Basisinformationen hierzu finden Sie z.B. über den „Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften“ (www.bvkap.de).
Innovationen finden
- Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) unterstützt mit dem Programm SIGNO Hochschu-len, Unternehmen und freie Erfinder bei der rechtlichen Sicherung und wirtschaftlichen Verwertung ihrer innovativen Ideen. Ein Teil dieses Programms ist der „InnovationMarket“, der Idee und Kapital zusammenbringt. Finden Sie hier (www.innovationmarket.de) die Innovation für Sie oder den richtigen Geschäftspartner für Ihre Pläne.
elektronischer Geschäftsverkehr-E-Rechnung
- Durch die Umstellung auf elektronische Rechnungen könnten Kostensenkungen realisiert werden. Bei der Umsetzung durch die DATEV-Anwendungen „Unternehmen online“ und „eRechnung“ unterstützt Sie Markus Link.
Neuer Überschuldungsbegriff bis 31.12.2013
- Auch wenn ein Unternehmen rechnerisch überschuldet ist, muß seit 2008 kein Insolvenzantrag gestellt werden, wenn die Fortführungsprognose positiv ist. D.h. mittelfristig müssen voraussichtlich alle Verpflichtungen bedient werden. Diese positive Einschätzung sollte aber z.B. durch Großaufträge untermauert und dokumentiert werden.
Zahlungen bei drohender Zahlungsunfähigkeit
- Es dürfen nur noch Zahlungen durchgeführt werden, die zu neuen einbringlichen Forderungen führen! Also nicht für Nettolöhne, Altverbindlichkeiten (Kreditoren), Leasing und an sonstige Finanzierungspartner. Anders aber bei Fremdgeldern wie z.B. Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung und Lohnsteuer für bezahlte Nettolöhne, da Sie als Unternehmer/Geschäftsführer ansonsten ggf. persönlich dafür haften!
elektronische Fahrtenbücher
- Diese werden nur akzeptiert, wenn die Angaben zu Art, Zweck und Ziel der Fahrten nicht nachträglich geändert werden können. Einfache Excel-Tabellen sind deshalb nicht ausreichend!
Geschänke an Geschäftsfreunde
- Bei vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmen sind diese bis € 35 (netto) pro Beschenkten und pro Wirtschaftsjahr abzugsfähig! Bei anderen Unternehmern beträgt diese Freigrenze € 35 (brutto!).
Betriebsprüfung-Meldung an die Bußgeld- und Strafsachenstelle (BuStra)
- Falls die Durchführung eines Strafverfahrens auch nur möglich erscheint, ist damit zu rechnen, daß der Prüfer die BuStra informiert. Folgende Sachverhalte wecken das Mißtrauen und sind zu melden: z.B. Nachkalkulation und Verprobung ergeben ungeklärte Differenzen, unplausible Geldzuflüsse (Verwandten- oder Auslandsdarlehen, Spielbankgewinne), Privatentnahmen reichen nicht für den Lebensunterhalt, schwerwiegende Buchführungsfehler (fehlende, manipulierte oder gefälschte Belege), verschwiegene Bankkonten, Konten auf fingierte oder fremde Namen, wesentlich zu niedrige Bewertung der Aktiva (z.B. Vorräte) oder wesentlich zu hohe Bewertung der Pas-siva (z.B. Rückstellungen) und nicht verbuchte Einnahmen (Kontrollmitteilungen).
Veräusserungsgewinne-Kirchensteuer
- Da auch Veräusserungsgewinne der Kirchensteuer unterliegen, gibt es die Möglichkeit Erlass- bzw. Reduzie-rungsanträge an die entsprechende Kirchengemeinde zu stellen. Allerdings besteht nach neuester Rechtspre-chung keine Verpflichtung für die Kirchen diesen Anträgen zuzustimmen. Wer also sicher sein will, daß keine Kirchensteuer anfällt, muß rechtzeitig austreten.)
Arbeitgeber/Arbeitnehmer
Abfindungen
- Durch die Steuerung des Zuflusszeitpunkts einer Abfindung oder eines Teilbetrags können vor allem dann erheb-liche Steuervorteile erzielt werden, wenn z.B. in einem Folgejahr keine weiteren Einkünfte anfallen.
Betriebsveranstaltungen
- Pro Arbeitnehmer dürfen die Kosten € 110 (brutto) nicht übersteigen. Zulässig sind maximal 2 derartige Veran-staltungen pro Jahr, die aber nun auch mehrtägig sein dürfen. Wird die Freigrenze von € 110 überschritten, kann der Gesamtbetrag pauschaliert versteuert werden, da er ansonsten als Nettolohn (Steuer- und Sozialversiche-rungs-Zuschläge dann rd. 100%) behandelt werden muß.
Geschenke an Mitarbeiter
- Steuerfrei können aus persönlichem Anlass bis € 40 (brutto und nicht in Geld!) pro Mitarbeiter geschenkt und darüber hinaus kann ein Sachbezug bis € 44 (brutto und nicht in Geld!) pro Monat zugewendet werden.
In eigener Sache
Fristen für die Erklärungen 2009
- Grundsätzlich sind diese bis 31.05.2010 abzugeben. Bei der Bearbeitung über einen Steuerberater verlängert sich die Abgabefrist automatisch auf den 31.12.2010. Da eine weitere Verlängerung nur bei nachweisbaren Software-Problemen, Diebstählen, Feuerschäden, Umzug, Ausfall des Buchhalters o.ä. gewährt wird und am Jahresende meist erheblicher Bearbeitungsdruck entsteht, bitten wir um rechtzeitige Beauftragung.
Homepage
- Jetzt ist auch unsere neue Homepage im Netz. Aus den vielen Anregungen haben wir zusammen mit Patrick Wörner (woerner-konzepte.de) einiges umgesetzt. Schaun Sie mal rein! Wir sind gespannt auf Ihre Meinung!
Kanzleifest
- Wir haben wieder ein schönes Fest mit guten Gesprächen erlebt. Bilder dazu finden Sie auf unserer Homepage. Danken möchten wir besonders Marion Schneider, Jens Hornung und Nico Herr für die klasse Vorbereitung!
Für Ihre Fragen stehen wir Ihnen zur Verfügung. Wir beraten Sie gerne!
STEUERN – im Dialog!


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