Mandanten-Informationen April 2008
1. GmbH - Ausschüttungspolitik
Zumindest die aufgelaufenen Gewinne bis 2007 sollten noch weitestgehend in 2008 ausgeschüttet werden, da ab 2009 die Abgeltungssteuer von fix 25% und in 2008 maximal „nur“ 22,5% (50% × 45%) anfällt.
In den meisten Fällen wird die Steuerbelastung abhängig von Ihrem persönlichen Grenzsteuersatz sogar deutlich darunter liegen (z.B. Grenzsteuersatz 35% ergibt 35% × ½ = 17,5%).
2. Investitions-Abzugsbetrag
Durch einen Investitionsabzugsbetrag (bis zu 40% geplanter Investitionen -auch gebrauchte- der 3 Folgejahre) läßt sich der steuerliche Gewinn bei Bilanzierern (Betriebsvermögen bis € 235.000 aber ohne Gewinnbeschränkung) und Einnahmen-Überschuß-Rechnern (Gewinn bis max. € 100.000) bereits für 2007 reduzieren.
Einnahmen-Überschuß-Rechner (Gewinn > € 100.000) sollten deshalb ggf. auf Bilanzierung umstellen.
Der Abzugsbetrag kann nun ausserbilanziell (also erst in der Steuererklärung) geltend gemacht werden. Somit ist zu überlegen, ob der Jahresabschluß nun frühzeitig für Sie, Ihre Banken usw. gemacht wird und die Steuererklärungen erst später, wenn mehr Informationen über Ihre Unternehmensentwicklung vorliegen.
3. Geschenke – Pauschalierung?
Geschenke an Geschäftsfreunde (> € 35 bis € 10.000/Wirtschaftsjahr) können seit 2007 pauschal mit 30% besteuert werden, damit der Empfänger diese nicht in der eigenen Steuer erklären muß.
Dennoch sind diese Geschenke beim Schenker nicht als steuerliche Ausgaben abzugsfähig!
4. GmbH - Reform
Mit einem Inkrafttreten dieser Reform, damit das leidige Ltd.-Thema endlich vom Tisch ist, wird im 3. Quartal 2008 gerechnet und wir werden eine neue Unternehmensform (Unternehmergesellschaft) dazu bekommen.
- GmbH – neu
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- Mindeststammkapital nur noch ab € 10.000 (Einzahlung mindestens zu 50%)
- notarielle Beurkundung bleibt - Ausnahme: „Gründungs-Set“ (Standard-Gesellschaftsvertrag, - Handelregisteranmeldung, -Gesellschafterversammlung, -Gesellschafterliste) wird verwendet. Dann genügt eine öffentliche Beglaubigung der Unterschriften.
- Eintragungen ins Handelsregister werden beschleunigt
- Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
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- kein Mindestkapital
- jährliche Rücklage von mindestens 25% des Gewinns, bis € 10.000 erreicht sind
- dann Umfirmierung in GmbH möglich
5. Reisekosten 2008
Für Übernachtungskosten im Ausland sind ab 2008 Belege vorzulegen! Die Auslandspauschalen kommen in diesen Fällen nicht mehr zum Ansatz! Unverändert ist es aber möglich, Mitarbeitern Übernachtungskosten im Ausland nach den Auslandspauschalen zu erstatten!
6. Rückentraining als Betriebsausgaben
Falls Mitarbeiter durch z.B. permanente Bildschirmtätigkeiten entsprechenden Belastungen ausgesetzt sind, kann der Arbeitgeber die Kosten für ein solches Training lohnsteuerfrei erstatten (BFH v. 04.07.2007).
7. Zuschuß/Anmietung des Büros Zuhause
Nachdem der Gesetzgeber die Abzugsfähigkeit des häuslichen Arbeitszimmers stark eingeschränkt hat, kommt es nun öfters vor, daß Arbeitgeber Zuschüsse bezahlen oder sogar diese Räume von Ihren Arbeitnehmern anmieten. Diese Ausgaben sind nur dann nicht als Arbeitslohn zu behandeln, wenn ein vorrangig betriebliches Interesse an der betrieblichen Nutzung dieses Raumes besteht, z.B. wenn für den Arbeitnehmer im Unternehmen keine geeigneten Arbeitszimmer vorhanden sind und Versuche, entsprechende Räume von fremden Dritten anzumieten, erfolglos blieben. Oder der Arbeitgeber hat für andere Arbeitnehmer, die keine für ein Arbeitszimmer geeignete Wohnung haben, von fremden Dritten entsprechende Räume angemietet.
Ob der Arbeitnehmer dann seine anteiligen Wohnungskosten
- als Werbungskosten bei seiner nichtselbständigen Arbeit geltend machen kann, hängt dann unverändert da- von ab, ob dieses Arbeitszimmer den Mittelpunkt seiner gesamten beruflichen Tätigkeit bildet, oder
- als Werbungskosten im Rahmen von Vermietungseinkünften abziehen kann, hängt an der Prognose eines Totalüberschusses aus dieser Vermietung.
8. Immobilien - Umsatzsteuer
Um aus Bau- und/oder Renovierungskosten Vorsteuerbeträge zurückzubekommen, wird und wurde vielfach empfohlen, die ganze Immobilie umsatzsteuerpflichtig zu behandeln, wenn mindestens 10% tatsächlich umsatzsteuerpflichtig genutzt werden. Unabhängig davon, daß dieser Liquiditätsvorteil inzwischen durch eine Neuregelung über 10 Jahre wieder abgeschöpft wird, sieht die Finanzverwaltung in einer späteren Entnahme der Immobilie aus dem Unternehmens- ins Privatvermögen erneut einen voll umsatzsteuerpflichtigen Vorgang. Es besteht somit derzeit ein hohes Risiko der „Doppel-Besteuerung“! Nun ist ein Silberstreif am Horizont aufgetaucht, da die Europäische Kommission Deutschland förmlich aufgefordert hat, seine Umsatzsteuervorschriften für Immobilien-Entnahmen aus einem Unternehmens- in ein Privatvermögen zu ändern!
Es bleibt abzuwarten, wie die Entscheidung fallen wird, aber in Anbetracht des Risikos kann ich eine entsprechende Gestaltung derzeit nicht oder nur unter Vorbehalt empfehlen.
9. Private Versorgungsrenten
Private Versorgungsrenten sind beim Zahlenden ab 2008 nur noch dann steuerlich abzugsfähig, wenn sie im Zusammenhang mit der Übergabe eines Unternehmens oder eines Unternehmensteils bezahlt werden. Dem entsprechend können Renten, die als Ausgleich für die Übergabe von z.B. privaten Immobilien, Wertpapieren und Geldvermögen geleistet werden nicht mehr als Sonderausgaben abgezogen werden, sind dann aber beim Empfänger auch nicht mehr zu versteuern.
10. Adoption
Wenn Vermögen an Nichtverwandte oder ferne Verwandte übergeben werden soll, könnte es aus erbschaft- oder schenkungssteuerlichen Überlegungen durchaus Sinn machen, frühzeitig über Adoptionen nachzudenken, um die für Kinder höheren Freibeträge und niedrigeren Steuersätze zu realisieren. Unabhängig von den psychologischen und steuerlichen Momenten sollte dann aber auch ein Rechtsanwalt hinzugezogen werden, um die rechtlichen Voraussetzungen und Notwendigkeiten abzuklären.
11. Steuerhinterziehung
Zu diesem Thema der letzten Wochen möchte ich kurz Stellung nehmen. Eine Steuerhinterziehung ist erst dann gegeben, wenn sowohl objektiv Steuern verkürzt und dies subjektiv auch mit vollem Wissen und Wollen des Steuerpflichtigen geschah. Gerade im Bereich der subjektiven Voraussetzungen besteht erheblicher Auslegungsspielraum, so daß ich bisher, wenn überhaupt, nur Änderungsanträge an das Finanzamt eingereicht habe. Letztlich ist es aber eine ethische Frage für jeden einzelnen, wie er mit diesem Thema umgeht.
In diesem Zusammenhang möchte ich noch einmal auf unser 20-jähriges Jubiläum in 2007 und den Gastvortrag von Anselm Bilgri „Unternehmensethik als Basis für nachhaltigen Erfolg“ verweisen.
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.


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