STEUERN – aktuell II/2019

von Firmenwagen bis Safe-the-Date

Sehr geehrte Damen und Herren,

die erste Hälfte des Jahres ist schon wieder vorbei. Wie gewohnt informieren wir Sie kurz und prägnant auf zwei Seiten, was sich im II. Quartal im Bereich der Steuern, der Wirtschaftsberatung sowie in der Kanzlei getan hat.

Steuerberatung

Ertragsteuern

Ende des Firmenwagens für den als Minijobber angestellten Ehepartner?

Der Bundesfinanzhof hat ein Arbeitsverhältnis nicht anerkannt, bei dem die Vergütung des Minijobs überwiegend aus dem 1%-Anteil für die Privatnutzung eines PKW bestand, da hierbei der Gesamtaufwand für das Fahrzeug nicht im Verhältnis zur Arbeitsleistung des Arbeitnehmers stünde. Allerdings ist dies nicht das Ende des Firmenwagens für Minijobber, da der Bundesfinanzhof darauf hinweist, dass eine Anerkennung möglich ist, wenn bspw. eine Kilometerbegrenzung oder über einem bestimmten Kilometerlimit eine Zuzahlung für Privatfahrten vereinbart wird und dadurch der Gesamtaufwand im angemessenen Verhältnis zur Arbeitsleistung steht. Anforderungen an ein elektronisches Fahrtenbuch Das FG Niedersachsen hat in einem Urteil v. 23.01.2019 die Voraussetzungen für ein elektronisches Fahrtenbuch konkretisiert. 1. zeitnahe Zuordnung; 2. nicht zugeordnete Fahrten werden Privatfahrten; 3. unveränderlich.

Umsatzsteuer

neue Unterscheidung von Gutscheinen

Seit 01.01.2019 gelten die neuen Absätze 13-15 des § 3 UStG, die die sogenannte Gutschein-Richtlinie der EU in nationales Recht umsetzen. Durch diese Neuerungen müssen künftig Gutscheine in zwei Arten unterteilt werden. Einzweck-Gutscheine sowie Mehrzweck-Gutscheine. Dabei bedeutet Einzweck, dass bereits beim Kauf des Gutscheins feststeht, welcher Umsatzsteuersatz (19% oder 7%) bei der Einlösung des Gutscheins fällig wird und somit bereits beim Kauf des Gutscheins die Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt werden muss. Um einen Mehrzweck-Gutschein handelt es sich nach dem Gesetzeswortlaut, wenn „es sich nicht um einen EinzweckGutschein handelt“. Bei dieser Art wird die USt erst bei Einlösung fällig.

Gattungsbezeichnungen auf Rechnungen genügen NICHT für den Vorsteuerabzug

Der 5. Senat des FG Münster hat im Fall eines Textil-Großhändlers entschieden, dass reine Gattungsbezeichnungen wie „Hose“, „T-Shirt“ etc. nicht ausreichen, um die Leistung ausreichend zu konkretisieren, die für den Vorsteuerabzug beim Käufer erforderlich ist.

Wir empfehlen Ihnen Ihre Leistungsbeschreibungen sowohl auf Ihren Eingangs- als auch auf Ihren Ausgangsrechnungen intensiv zu prüfen und zu konkretisieren, um eine Vorsteuerkorrektur durch das Finanzamt zu verhindern. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, d.h., die Revision ist zugelassen.

Verfahrensrecht

Insolvenz-/Restrukturierungsberatung: Steueranmeldungen zur Insolvenztabelle

Falls diesen Anmeldungen nicht widersprochen wird, wirken diese als Steuerfestsetzung, die dann nicht mehr angreifbar sind. Parallel zu diesen Widersprüchen sind gegen die entsprechenden Bescheide (auch Schätzungsbescheide) Einsprüche beim Finanzamt einzulegen!

Wirtschaftsberatung

Grundpflichten eines Geschäftsführers

Gerne geben wir Ihnen einen kurzen Überblick über Ihre grundsätzlichen (nicht abschließend) Pflichten als Geschäftsführer und empfehlen Ihnen dringend, dieses und das folgende Thema mit Ihrem Anwalt zu vertiefen.

  • wahrheitsgemäße Anmeldung der GmbH zum Handelsregister
  • Förderung der Unternehmensinteressen
  • Abführung anfallender Steuern und Sozialabgaben
  • Beachtung der allgemeinen Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung & Bilanzierung
  • Beachtung des Wettbewerbsverbots während der Geschäftsführertätigkeit
  • Pflicht zur rechtzeitigen Insolvenzantragstellung

Haftungsrisiken des GmbH-Geschäftsführers

Ein Geschäftsführer haftet eigentlich nicht persönlich, da die Haftung auf einige wenige gesetzlich geregelte Sachverhalte beschränkt ist. Praktisch ist die Bedeutung der Außenhaftung aber sehr groß, da die Anzahl der Haftungsfälle und Prozesse insbesondere bei öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen hoch ist.

Sanierungsgutachten

In Anlehnung an den IdW S6 können wir bei Bedarf entsprechende Gutachten erstellen, die zumindest folgende Punkte eingehend beleuchten sollten.

  • Krisenursachen (alle wesentlichen Umstände) erkennen.
  • betriebswirtschaft- und rechtliche Regeln beachten.
  • realistische Planungsprämissen zu Grunde legen.
  • umsetzbare Sanierungsmaßnahmen aufzeigen.

Abschaltung des aktuellen HBCI-PIN/TAN-Verfahrens

Durch die zweite EU-Zahlungsdienstrichtlinie ist das bisherige Verfahren ab September nicht mehr möglich. Spätestens alle 90 Tage muss dann beim HBCI-PIN/TAN-Verfahren eine TAN eingegeben werden.

Der Zeitraum der TAN-Abfrage kann von den Banken individuell festgelegt werden.

Etwaige Einschränkungen beim elektronischen Bankbuchen und beim Ausführen von Lastschriften sind abhängig von den Entscheidungen der Banken und bisher noch unklar.

DATEV empfiehlt die Umstellung auf folgende Alternativen

  • RZ-Bankinfo, wenn Sie keine Zahlungen über Unternehmen-Online ausführen.

Die Ihnen entstehenden Bankkosten klären Sie bitte mit Ihrer Bank.

  • EBICS

Die Kosten sind ebenfalls von Ihrer Bank abhängig.

Es wird auch ein Nachfolgeangebot (neues HBCI-PIN/TAN-Verfahren) über den DATEV-Partner finAPI geben. Aber hier ist dennoch eine TAN-Abfrage zwingend!

Unsere Empfehlung

Nutzen Sie ab sofort Unternehmen-Online auch für Ihre Banküberweisungen und rufen Sie dabei die Kontoumsätze ab. Dadurch kann das HBCI-PIN/TAN-Verfahren mit FinAPI fast wie bisher genutzt werden und Sie sparen Zeit bei der Bearbeitung von Rechnungen und der Bereitstellung.

Falls Sie Unternehmen-Online nicht nutzen wollen, stellen wir am 01.08.2019 alle Mandanten mit dem bisherigen HBCI-PIN/Tan-Verfahren auf das RZ-Bankinfo-Verfahren um.

Intern

B2Run

Auch dieses Jahr war es wieder soweit. Nadine Osswald, Isabell Löffler und Nico Herr gingen für uns an den Start. Es war eine schöne Runde mit vielen Zuschauern und ein gemütlicher Abend bei Speis und Trank.

Safe-the-Date: Vortrag „Einführung eines digitalen Prozesses für Ihre vorbereitende Buchhaltung“

Nico Herr wird am 25.09.2019 um 18.00 Uhr in unseren Kanzleiräumen einen Vortrag zur Einführung eines digitalen Prozesses für Ihre Buchhaltungsvorbereitung in Verbindung mit Unternehmen-Online halten. Unsere Mandanten sind herzlich eingeladen, kostenfrei an dieser Veranstaltung teilzunehmen. Für externe Teilnehmer wird ein Kostenbeitrag von 30 € (brutto) berechnet. Im Anschluss an den einstündigen Vortrag gehen wir bei FingerFood und Getränken gerne noch auf Fragen ein. Bei technischen Fragen und individuellen Lösungen im IT-Bereich wird unser Kooperationspartner Felix Ruzzoli von der LRX GmbH Ihnen gerne zur Verfügung stehen. Anmeldungen bitte per Mail an welcome@herr-stb.de bis 18.09.2019.

Gerne vertiefen wir diese Punkte in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen. Sprechen Sie uns an!

Mit freundlichen Grüßen

StB Erik Herr StB Nico Herr

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