STEUERN – aktuell I/2022

von tatsächlicher Nutzungsdauer bis Auszeichnung „Digitale DATEV-Kanzlei 2022“

Sehr geehrte Damen und Herren,

als wären die letzten zwei Jahre nicht schon turbulent genug gewesen, mussten wir in diesem Quartal mit Erschrecken in die Ukraine blicken, wo mitten in Europa unsägliche Gräueltaten an unschuldigen Zivilisten verübt werden. Bei diesen Bildern rücken viele Dinge in den Hintergrund, so auch steuerliche und wirtschaftliche Themen. Dennoch möchten wir Sie wie gewohnt auf zwei Seiten über aktuelle Änderungen, Rechtsprechungen und Interessantes informieren.

Steuerberatung

Gutachtenmethodik bei Abschreibung über die tatsächliche Nutzungsdauer

Bisher war es grundsätzlich sehr schwierig eine Immobilie über die tatsächliche Nutzungsdauer abzuschreiben, auch wenn die Möglichkeit des Nachweises einer kürzeren Nutzungsdauer explizit im Gesetz in § 7 IV S. 2 EStG eröffnet ist. In seinem BFH-Urteil aus 2021 zeigt der oberste Gerichtshof nun die Möglichkeit, dass alle geeigneten Darlegungsmethoden genutzt werden können und nicht zwingend ein Bausubstanzgutachten erforderlich ist. Allerdings ist es für den Ansatz einer kürzeren Nutzungsdauer erforderlich, dass durch technischen Verschleiß der tragenden Teile das Gebäude als Gesamtheit in seiner Nutzungsfähigkeit beeinträchtigt ist.

Formale Anforderungen des § 35c EStG zur Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen

Der noch sehr neue § 35c EStG eröffnet die Möglichkeit energetische Maßnahmen an der selbst genutzten Immobilie steuerlich fördern zu lassen. Dabei sind allerdings einige formale Anforderungen zu beachten. Diese sind:

  • ein Fachunternehmen muss die Maßnahme durchführen.
  • eine Bescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster muss ausgestellt werden.
  • es darf keine anderweitige Förderung (z.B. KfW-Kredit oder Tilgungszuschuss) für diese Maßnahme in Anspruch genommen worden sein.
  • es dürfen keine Betriebsausgaben oder Werbungskosten in anderen Einkunftsarten sein.

Verfahrensdokumentation in der Betriebsprüfung

Durch die immer komplexer werdenden Systemlandschaften in den Unternehmen wurden die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoBD) bereits 2014 erweitert und der Schwerpunkt nun auf die Datenverarbeitungssysteme, digitale Aufzeichnungen und den Prozess der Digitalisierung von Papierbelegen samt deren Vernichtung gelegt und mit der Verfahrensdokumentation in den neuen GoBD konkretisiert. Es wird vom Grundsatz ausgegangen, dass „wenn man etwas aufschreiben kann, wie etwas funktioniert, ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass es auch so passiert“. Sollten Sie noch keine Verfahrensdokumentation erstellt haben, sollten Sie dies nachholen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Aufstellung. Eventuell kann die Erstellung auch über die BAFA mit bis zu 80% der Aufwendungen gefördert werden.

Begriff des Grundstücks beim Familienheim für erbschaftsteuerliche Zwecke

Es war im vorliegenden Fall strittig, ob zum begünstigten Familienheim auch ein angrenzendes Grundstück gehört, welches allerdings grundbuchrechtlich eigenständig ist. Der BFH konnte hierbei zwar nicht grundsätzlich entscheiden, ob bei Familienheimen auch die zivilrechtlichen Grenzen gelten, allerdings lässt er es offen und gibt daher die Möglichkeit in solchen Fällen eventuell eine nutzungsbezogene Betrachtung für die Steuerbefreiung zuzulassen.

Privates Veräußerungsgeschäft nach unentgeltlicher Übertragung

Es ist wohl weitgehend bekannt, dass eine vermietete Immobilie erst nach 10 Jahren steuerfrei wieder veräußert werden kann. Der BFH hat nun entschieden, bei wem das private Veräußerungsgeschäft zu versteuern ist, wenn unmittelbar vor dem Verkauf die Immobilie unentgeltlich übertragen wurde. Er kam zu dem Schluss, dass bei den neuen kurzzeitigen Eigentümern das private Veräußerungsgeschäft zu versteuern ist. Dies ist erfreulich, da es somit in der vorweggenommenen Erbfolge weitere Spielräume eröffnet, um den progressiven Steuersatz auszunutzen und Vermögen auf die nächste Generation steuergünstig zu übertragen.

 

Wirtschaftsberatung

Unternehmensnachfolge auch für den Notfall absichern

Haben Sie sich schon Gedanken gemacht, wie es mit Ihrem Unternehmen weiter geht, wenn ein Notfall eintritt und Sie nicht mehr handlungsfähig sind? Haben Sie einer vertrauenswürdigen Person Handlungsvollmachten erteilt und diese auch bereits bei den wichtigsten Institutionen hinterlegt?
Ein Notfall tritt leider immer unerwartet ein und die Vorkehrungen müssen getroffen werden, wenn alles noch reibungslos läuft. Vielen Unternehmern fällt es aber schwer, sich mit diesem Fall zu befassen und entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Doch die Wichtigkeit ist immens, denn ohne diese Vorkehrungen steht ein Unternehmen eventuell vor der Handlungs- und Zahlungsunfähigkeit und somit vor dem Aus.
Ein Muss ist daher die Regelung der Unternehmensnachfolge im Testament eines jeden Unternehmers.

Zusammenarbeit in der Finanzbuchhaltung

Haben Sie ein Rechnungsschreibungs-, ein Warenwirtschafts- oder anderes Programm für buchhalterische Zwecke im Einsatz, welches wir derzeit noch nicht durch einen Daten-Export in der Zusammenarbeit mit Ihnen für Ihre Finanz- oder Lohnbuchhaltung nutzen? Dann sprechen Sie bitte Ihren Sachbearbeiter an, damit wir die Zusammenarbeit mit Ihnen weiter verbessern können.

GmbH online gründen und beim Handelsregister anmelden

Ab dem 01.08.2022 besteht die Möglichkeit eine GmbH oder auch eine UG online zu gründen. Die erforderlichen Beglaubigungen und Anmeldungen können künftig über ein besonders gesichertes Videokommunikationssystem der Bundesnotarkammer durchgeführt werden.

Inventurverwertung

Kennen Sie das Problem, dass Sie auf Inventurbeständen sitzen, die Sie auf „normalem“ Weg nicht mehr abverkaufen können? Dadurch haben Sie Liquidität und Lagerkapazitäten gebunden. Für Entlastung könnte ein Aufkäufer sorgen, der diese Bestände zur Weiterverwertung übernimmt. Auch in Freiburg könnten wir nun bei Interesse einen entsprechenden Kontakt herstellen.

 

Intern

Arbeitszeiten Nico Herr

Durch die Geburt seiner Tochter wird Nico Herr seine Arbeitszeiten stärker flexibilisieren. Nicht zuletzt, da durch Home-Office das flexiblere Arbeiten sowieso in den letzten Jahren immer stärker in den Fokus rückte, haben die klassischen Zeiten von 08.00 – 17.00 Uhr ausgedient. Dies bedeutet für Sie, dass die telefonische Erreichbarkeit in den „normalen“ Bürozeiten eventuell nicht immer direkt gegeben ist. Allerdings kann er dadurch wesentlich stärker auf Ihre zeitlichen Bedürfnisse eingehen (z.B. digitale Abendtermine).

Auszeichnung "Digitale DATEV-Kanzlei 2022"

Wir freuen uns, dass wir erneut von der DATEV mit dem Label „Digitale DATEV-Kanzlei 2022“ ausgezeichnet wurden. Es bestätigt, dass wir mit unseren Maßnahmen der letzten Jahre auf dem richtigen Weg sind und uns kontinuierlich weiterentwickeln. Nahezu alle internen Prozesse haben wir in den vergangenen Jahren digitalisiert und sparen dadurch jährlich eine große Menge an Papier ein. Einen großen Anteil an der erfolgreichen Umsetzung hat unser Team, aber auch Sie als unsere Mandanten. Wir sagen VIELEN DANK!
Wir werden uns allerdings nicht darauf ausruhen. Die kontinuierliche Einführung von „DATEV Meine Steuern“ für Ihre Einkommensteuererklärungen rundet die digitale Zusammenarbeit in dem noch am stärksten mit Papier belasteten Prozess in Verbindung mit unserem Inhaltsverzeichnis weiter ab. Das bringt uns dem Ziel einer komplett papierlosen Kanzlei Stück für Stück näher.
Sie wollen künftig ausschließlich digital mit uns zusammenarbeiten?
Kommen Sie auf uns zu, wir richten dann alles für Sie ein.

Gerne vertiefen wir diese Punkte in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen. Sprechen Sie uns an!

Mit freundlichen Grüßen

Steuerberater Erik Herr Steuerberater Nico Herr
Fachberater für Restrukturierung und Unternehmensplanung (DStV e.V.) Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)

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