STEUERN – aktuell II/2020

vom zweiten Corona-Steuerhilfegesetz bis Fachberater für Unternehmensnachfolge

Sehr geehrte Damen und Herren,

ein ganz spezielles erstes Halbjahr ist nun passé und zum Ende kam nun das zweite Corona-Steuerhilfegesetz. Da es bereits im Vorfeld für großen Wirbel bezüglich der Umsatzsteuersenkung gesorgt hat, wurde diese auch wie beabsichtigt eingeführt und wird uns alle noch lange beschäftigen.
Doch was gibt es noch für Neuerungen und Gestaltungsmöglichkeiten?
Dies möchten wir Ihnen wieder wie gewohnt in aller Kürze auf zwei Seiten darstellen.

Steuerberatung

Zweites Corona-Steuerhilfegesetz

Einkommensteuer

Befristete Wiedereinführung der degressiven Abschreibung

Für bewegliche Wirtschaftsgüter, die nach dem 31.12.2019 und vor dem 01.01.2022 angeschafft oder hergestellt wurden, darf die Abschreibung anhand eines unveränderlichen Prozentsatzes vom Restbuchwert erfolgen, der allerdings maximal das 2,5-fache der linearen Abschreibung bzw. maximal 25% betragen darf.

Entlastungbetrag für Alleinerziehende

Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird um 2.100€ für 2020 und 2021 (z.B. auf 4.008€ bei einem Kind) erhöht, um die Mehrbelastung der häuslichen Betreuung abzumildern.

Maximalbetrag der anzurechnenden Gewerbesteuer in der Einkommensteuer

Bisher war das 3,8-fache des Gewerbesteuermessbetrags bei der Einkommensteuer absetzbar, um die Belastung von natürlichen Personen mit der Gewerbesteuer gering zu halten bzw. zu vermeiden. Da in vielen Städten der Gewerbesteuerhebesatz allerdings weiter steigt (in Freiburg wurde der Gewerbesteuerhebesatz zum 01.01.2018 auf 430% erhöht), wurde der Anrechnungsfaktor auf 4,0 angehoben.
Somit ist in Freiburg die tatsächliche Belastung von natürlichen Personen ab 2020 vom 0,5-fachen auf das 0,3-fache des Gewerbesteuermessbetrags gesunken.

Einmalbetrag zur Aufstockung des Kindergeldes

Für jedes kindergeldberechtigte Kind wird im September 2020 ein Einmalbetrag von 200€ und im Oktober 2020 ein Einmalbetrag von 100€ ausbezahlt. Allerdings besteht das Anrecht auf diese Einmalbeträge in Höhe von insgesamt 300€ auch für Kinder, die mindestens einen Monat in 2020 kindergeldberechtigt waren.
Sollte die Kindergeldberechtigung also vor September 2020 geendet oder erst im November 2020 beginnen, sollten Sie zur Sicherheit ggf. gesondert Ihre Kindergeldkasse kontaktieren.

Umsatzsteuer

Änderung des Umsatzsteuersatzes von 19% auf 16% und von 7% auf 5%

Eine vollumfängliche Darstellung dieser Änderung würde den Rahmen dieses Newsletters sprengen und wurde von uns bereits über die Sonder-Info im Juni dargestellt. Doch so viel sei gesagt:

der Umsatzsteuersatz richtet sich nach dem Leistungszeitpunkt, der bei unteilbaren Dauerleistungen (z.B. Jahresabonnements) am Ende des Leistungszeitraums liegt.

Gewerbesteuer

Hinzurechnung von Finanzierungsanteilen

Bisher waren Schuldzinsen, Mieten, Lizenzen und andere Aufwendungen, die einen Finanzierungscharakter haben, erst hinzuzurechnen, sobald die Summe zusätzlich zu ihren anteiligen Zurechnungen den Freibetrag von 100.000€ überschritten. Dieser Freibetrag wurde nun auf 200.000€ erhöht.

Sommerfeste

In diesem Jahr sind Sommerfeste wohl ganz neu zu denken und können nicht in dem üblichen lockeren Rahmen gemeinsam an einem Ort stattfinden. Doch auch in diesen Zeiten werden die Sommerfeste sicher nicht ganz ausfallen und durch digitale bzw. abstandswahrende Formate ersetzt. Um dabei nicht in eine Lohnsteuerfalle zu tappen, sind die Rahmenbedingungen einer steuerlichen Betriebsveranstaltung zu beachten.

Dabei gilt, dass es sich nur dann um eine Betriebsveranstaltung handelt, wenn eine Veranstaltung auf betrieblicher Ebene mit gesellschaftlichem Charakter ausgeführt und allen Angehörigen des Betriebs, eines Teilbetriebs oder einer in sich geschlossenen betrieblichen Organisationseinheit (z.B. Abteilung) zugänglich ist. Der Freibetrag beträgt 110€/Arbeitnehmer pro Betriebsveranstaltung (maximal 2 Betriebsveranstaltungen pro Jahr) und umfasst alle Bruttoaufwendungen, die im Rahmen der Betriebsveranstaltung anfallen, unabhängig davon, ob einzelne Aufwendungen einzelnen Arbeitnehmern zuzurechnen sind.
Aufwendungen, die den Freibetrag überschreiten sind lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig.

 

Wirtschaftsberatung

betriebliche Altersvorsorge (bAV)

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz wurde 2019 eingeführt und sollte Anreize zum Auf- und Ausbau der betrieblichen Altersvorsorge schaffen, doch eine Vergleichsrechnung zeigt nun, dass Arbeitnehmer wohl besser fahren, wenn sie von ihrem Nettogehalt selbst in ETFs (Exchange Traded Fund) oder andere Anlageformen investieren, die an den Markt gekoppelt sind. Dies resultiert aus überzogenen Kosten und mäßigen Renditen der bAV. Für die Renditeberechnungen wurden Durchschnittswerte der globalen Aktienentwicklung von 1900-2017 zu Grunde gelegt. Allerdings sollte immer der psychologische Faktor berücksichtigt werden, der bei nackten Zahlen häufig übersehen wird.

Somit kann ggf. weiter das Modell der bAV für sicherheitsorientierte Arbeitnehmer das richtige Mittel sein.

Bonuszahlung als Alternative zu Urlaubsgeld

Die Urlaubszeit steht an und viele Arbeitgeber geben gerne freiwillig noch einen Zuschuss zum Sommerurlaub. Allerdings stellt dieser einen Lohnbestandteil dar und ist daher in diesem Jahr möglicherweise für viele Arbeitgeber zu teuer. Eine Alternative könnte eine steuerfreie Bonuszahlung von bis zu 1.500€/Arbeitnehmer sein, die im Rahmen der Corona-Pandemie für 2020 eingeführt wurde.

So bleiben die Kosten für den Arbeitgeber gering und der Zuschuss kommt in voller Höhe beim Arbeitnehmer an.

Intern

Fortschreitende Digitalisierung und Kanzleibesetzung

Wir haben die Corona-Krise genutzt, um unsere Prozesse noch stärker zu digitalisieren, vermehrt auf Papier zu verzichten und damit auch umweltschonender zu arbeiten, sowie die Flexibilität bzgl. des Arbeitsortes für unsere Mitarbeiter zu erhöhen. Alle unsere Mitarbeiter können nun auch in ihrem Home-Office arbeiten.

Termine per Videotelefonat

In diesem Zuge haben wir auch ein neues System eingeführt, welches uns eine einfache Videotelefonie mit Ihnen ermöglicht. Wenn Ihnen die Videokommunikation liegt, geben Sie uns einfach Bescheid.

Wir senden Ihnen dann im Vorfeld der Besprechung die entsprechenden Zugangsdaten.

Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)

Beinahe wäre es untergegangen in dieser Ausnahmesituation.

Nico Herr wurde zum Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.) bestellt.

Nach den kräftezehrenden Wochenend-Lehrgängen im zweiten Halbjahr 2019 in Hamburg, wurde die bereits im Dezember erfolgreich abgelegte Prüfung durch den Nachweis von Praxisfällen nun vom Prüfungsausschuss des Deutschen Steuerberaterverbands (DStV e.V.) anerkannt. Somit stehen Ihnen nun zwei Fachberater in unserer Kanzlei mit Ihrem Wissen zur Seite und begleiten Sie gerne bei allen Nachfolge- und Planungsthemen.

 

Gerne vertiefen wir diese Punkte in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen. Sprechen Sie uns an!

Mit freundlichen Grüßen

StB Erik Herr StB Nico Herr

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