STEUERN – aktuell III/2020

von GmbH & Co. KG bis Team-Tag

Sehr geehrte Damen und Herren,

der schöne Sommer ging zu Ende und der Herbst hat sich bereits mit den ersten Nebelwolken und bunten Blättern
angekündigt.
Auch wenn die Corona-Pandemie uns weiterhin fest im Griff hat, möchten wir Sie dennoch wie
gewohnt auf zwei Seiten über aktuelle und hilfreiche Themen auf dem Laufenden halten.

Steuerberatung

GmbH & Co KG

Der Bundesfinanzhof hat die Zuordnung von Geschäftsführervergütungen an eine Komplementär-GmbH konkretisiert.
So ist eine Geschäftsführervergütung für die Komplementär-GmbH nicht dieser zuzuordnen, wenn die Geschäftsführung
innerhalb der Komplementär-GmbH wiederum von einem Kommanditisten der GmbH & Co. KG
ausgeführt wird. In diesem Fall sind diese Geschäftsführertätigkeitsvergütungen dem ausführenden Kommanditisten
als Vorabgewinn zuzurechnen. Dies hat zur Folge, dass thesaurierte Geschäftsführervergütungen in der
Komplementär-GmbH als verdeckte Einlagen des Kommanditisten in die Komplementär-GmbH gewertet und somit
den Anschaffungskosten des Anteils an der Komplementär-GmbH zugeordnet werden müssen.

Angepasste Pauschbeträge

Durch die temporäre Umsatzsteuersenkung auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen haben sich auch
die Pauschbeträge für Warenentnahmen geändert. Diese können in den folgenden Gewerbezweigen angewendet
werden, wenn der Steuerpflichtige auf die tatsächliche Ermittlung und Nachweisführung der Warenentnahmen
verzichten möchte. Bei gemischten Betrieben ist der jeweils höhere Pauschbetrag des entsprechenden Gewerbezweiges
anzusetzen.
Die Gewerbezweige sind:

Bäckerei Fleischerei/Metzgerei
Gaststätten aller Art Getränkeeinzelhandel
Café und Konditorei Milch, Milcherzeugnisse, Fettwaren und Eier (Einzelhandel)
Nahrungs- und Genussmittel (Einzelhandel) Obst, Gemüse, Südfrüchte und Kartoffeln (Einzelhandel)

Allgemein gilt jedoch, dass die tatsächliche Ermittlung steuerlich in der Regel wesentlich günstiger ist.

Vorsorgeaufwendungen

Bisher bestand bei den Vorsorgeaufwendungen die Möglichkeit bereits für 1,5 Jahre im Voraus zu bezahlen (abzugsfähig
ist das 2,5-fache), um damit die Steuerlast zu gestalten. Diese Möglichkeit wurde ab 2020 auf 2 Jahre
erhöht (abzugsfähig ist nun das 3,0-fache). Sollten Sie also in diesem Jahr höhere Einkünfte als in den nächsten
zwei Jahren haben, kann sich eine Vorabzahlung lohnen.

Arbeitszimmer

Das Arbeitszimmer ist immer wieder Streitpunkt bei der Steuerfestsetzung. Nun haben aber sowohl das Finanzgericht
(FG) Köln als auch das FG München erfreulicherweise geurteilt, dass das Arbeitszimmer eines privat genutzten
Eigenheims (bei überwiegender Privatnutzung) nicht zu einem Spekulationsgewinn führt, da es kein eigenständiges
Wirtschaftsgut darstellt und somit keine Marktgängigkeit gegeben ist. Dies gilt auch, wenn das Arbeitszimmer
innerhalb der letzten 10 Jahre vor dem Verkauf aus dem Betriebsvermögen entnommen wurde.

Wirtschaftsberatung

Zinsentwicklung 2020

Auch in 2020 bleibt die Zinssituation unverändert niedrig. Dies sind schlechte Nachrichten für Sparer, die mit höheren
Geldbeständen nun vermehrt Minuszinsen in Kauf nehmen müssen. Allerdings sind es gute Nachrichten
für alle die Investitionen tätigen wollen. Dementsprechend können Sie in dieser Zinssituation und den derzeitigen
Steuererleichterungen bei neu geschaffenem Wohnraum, bei Investitionen in Grundstücke mit keinen oder kleineren
Altbeständen durchaus erheblich positive Effekte erzielen.

Überbrückungshilfe Phase 2

Mitte Oktober startet nun die zweite Phase der Überbrückungshilfe. Die Antragsberechtigung wird ausgeweitet
und ist bereits bei einem durchschnittlichen Rückgang von 30% in den Monaten April bis August 2020 oder einem
Umsatzrückgang von 50% in zwei aufeinanderfolgenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 gegeben.
Außerdem wird die Förderung auf bis zu 90% der Fixkosten erhöht. Es wird keine Deckelung von 9.000€ bzw.
15.000€ für KMU mehr geben, wenn tatsächlich mehr Fixkosten anfallen. Auch die Personalkostenpauschale wird
von 10% auf 20% erhöht.
Anträge können voraussichtlich ab Mitte/Ende Oktober gestellt werden.

Insolvenzantragspflicht

Diese war für Corona-bedingte Insolvenzantragspflichten bei Aussicht auf Beseitigung einer Zahlungsunfähigkeit,
falls am 31.12.2019 keine Zahlungsunfähigkeit bestand, bis zum 30.09.2020 ausgesetzt worden.
Diese Frist wurde nun bis zum 31.12.2020 verlängert, falls die Insolvenzantragspflicht „nur“ auf einer Überschuldung
beruht!

Sofortmeldung

Durch Anpassung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes im Juli 2019 wurden die zur Sofortmeldung verpflichteten
Gewerbe um das Wach- und Sicherheitsgewerbe erweitert. Dies möchten wir zum Anlass nehmen, um
an die Pflicht zu Sofortmeldungen in den 11 Gewerken des § 2a SchwarzArbG zu erinnern. Diese Sofortmeldung
hat, wie der Name besagt, spätestens mit Anstellung an die Datenstelle der Rentenversicherung zu erfolgen.

Nebenkostenabrechnungen

Wir erhalten immer wieder Anfragen zur Behandlung von Nebenkostenabrechnungen, die wir gerne auch in diesem
Rahmen beantworten wollen.
Unterscheiden müssen wir hierbei die Nebenkostenabrechnung vom Vermieter an seine Mieter und die Nebenkostenabrechnung
der Hausverwaltung an die Vermieter.
Wird bei der Nebenkostenabrechnung an die Mieter diese erst im Folgejahr bezahlt, ist diese auch erst im Jahr
der Bezahlung anzusetzen.
Hingegen tritt bei der Nebenkostenabrechnung der Hausverwaltung diese nur als „Treuhänder“ auf. Somit sind
die ausgewiesenen ein- und ausgehenden Zahlungen bereits im tatsächlichen Zahlungszeitpunkt dem Vermieter
zuzurechnen. Daher ist hierbei der Ausstellungszeitpunkt der Nebenkostenabrechnung unerheblich.

Intern

neue Mitarbeiter

Gerne stellen wir Ihnen unsere zwei neue Kolleginnen/Kollegen vor. Seit September verstärken uns Jakob Staneker,
als Steuerassistent sowie Diana Thaqi als Auszubildende für Büromanagement. Weitere Details finden Sie
wie gewohnt auf unserer Homepage im Bereich „Über uns“.

Team-Tag

Ende September war es wieder so weit. Unser jährlicher Team-Tag stand an. Mit dem Team der N.E.W. GmbH
konnten wir einen tollen Tag im Zastlertal erleben. Beim Geocaching mit Aufgaben wie dem Überwinden einer
Seilbrücke oder der Erreichung eines 100m entfernten Ziels ohne etwas zu sehen(!), konnten wir als Team unsere
Fähigkeiten in der Zusammenarbeit und der gegenseitigen Unterstützung weiter schulen. Außerdem waren
unsere Kochkünste bei der Zubereitung unseres Essens über dem offenen Feuer gefragt. Alle glänzten mit gelungenen
Delikatessen. Beim abschließenden Fragenschießen mit Pfeil und Bogen bei Fackelschein haben wir den
ereignisreichen Tag ausklingen lassen.

 

Gerne vertiefen wir diese Punkte in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen. Sprechen Sie uns an!

Mit freundlichen Grüßen

StB Erik Herr StB Nico Herr
Fachberater für Restrukturierung und Unternehmensplanung (DStV e.V.) Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)

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