STEUERN – aktuell III/2021

von Sachbezugsgrenze bis Mitarbeiter-Firmenjubiläum

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Herbst steht vor der Tür und die Unsicherheit in Bezug auf die Pandemie steigt. Wie wird agiert, falls die Zahlen
wieder steigen? Müssen wir uns auf den nächsten Lockdown vorbereiten? Wir hoffen es nicht und blicken zuversichtlich
in die Zukunft! In diesem ganzen Trubel bieten wir Ihnen eine Konstante, die Ihnen Sicherheit gibt und
Sie bestens über aktuelle Änderungen in der Steuer- und Wirtschaftsberatung kompakt auf zwei Seiten informiert.

Steuerberatung

Sachbezugsgrenze erhöht sich ab dem 01.01.2022 von 44€ auf 50€

Durch das Jahressteuergesetz 2020 vom 21.12.2020 erhöht sich die Sachbezugs-Freigrenze zum 01.01.2022
von 44€ auf 50€ monatlich. Dies gibt Arbeitgebern etwas mehr Spielraum in der Einräumung von steuerfreien Zusatzleistungen
an ihre Arbeitnehmer.

Steuerverzinsungen von 6%/Jahr sind rückwirkend ab 2014 verfassungswidrig

Am 18.08.2021 wurde nun endlich vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Verzinsung von 6%/Jahr durch
die Steuerbehörden rückwirkend ab 2014 als verfassungswidrig beurteilt, allerdings sind Veranlagungen bis 2018
nicht durch das Finanzamt zu ändern. Dabei schlägt das BVerfG eine Verzinsung ab dem ersten Tag vor, allerdings
zu einem wesentlich niedrigeren Zinssatz.
Der Gesetzgeber ist nun gefordert bis zum 31.07.2022 eine Neuregelung zu schaffen.
Es bleibt abzuwarten, was die Konsequenz aus diesem Urteil sein wird. Wir halten Sie auf dem Laufenden.

Einführung einer Option für Personengesellschaften zur Besteuerung nach dem KStG - § 1a KStG

Am 17.08.2021 wurde das neue Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) verkündet.
Ein Großteil der Vorschriften entfaltet seine Wirkung aber erst zum 01.01.2024. Allerdings wurde in diesem
Zuge auch der neue § 1a KStG verabschiedet. Dieser gibt, in das Handelsregister eingetragenen, Personengesellschaften
für Wirtschaftsjahre ab dem 01.01.2022, die Möglichkeit zur Körperschaftsteuer zu optieren. Dabei
wird ein fiktiver Formwechsel durchgeführt, der dazu führt, dass die Gesellschaft anschließend in der ertragsteuerlichen
Behandlung den gleichen Regelungen wie eine Kapitalgesellschaft unterliegt. In der Folge führen bspw.
Tätigkeitsvergütungen von Gesellschaftern zu Lohn aus nichtselbständiger Arbeit. Außerdem werden Gewinne
innerhalb der Gesellschaft mit dem Körperschaftsteuersatz von 15% plus (je nach Geschäftsmodell) Gewerbesteuer
besteuert. Der Optionsantrag muss spätestens einen Monat vor Beginn des neuen Wirtschaftsjahres für
das kommende Wirtschaftsjahr gestellt werden und ist unwiderruflich. Bei weitergehenden Fragen sprechen Sie
uns gerne an.

Einkommensteuererklärungen 2020 – Verlängerung der Abgabefrist -> ABER: Kanzlei-Frist 31.12.2021

Leider mussten wir in den letzten Jahren zunehmend feststellen, dass die Verlängerung der gesetzlichen Abgabefristen
dazu geführt hat, dass Mandanten ihre Unterlagen noch später bei uns eingereicht haben. Der Hintergrund
für die Verlängerung der Fristen ist jedoch die stark zunehmende Nachfrage und Aufgabenlast bei den
steuerberatenden Berufen. Daher sehen wir uns im Sinne unserer pünktlichen Mandate gezwungen, eine Kanzlei-
Abgabefrist einzuführen. Sollten Sie Ihre Einkommensteuererklärung 2020 von uns erstellen lassen wollen,
reichen Sie uns bitte Ihre Unterlagen bis zum 31.12.2021 in geordneter Form ein. Einkommensteueraufträge
2020, die nach dem 31.12.2021 eingehen, werden wir leider ablehnen müssen, damit unsere laufenden und
pünktlichen Mandate nicht unter den Nachzüglern leiden müssen.

Gelegenheitsgeschenke in der Erbschaftsteuer

Gem. § 13 I Nr. 14 ErbStG sind Gelegenheitsgeschenke steuerfrei.
Doch was sind Gelegenheitsgeschenke und ab welcher Grenze liegen steuerpflichtige Schenkungen vor?
Eine feste Definition gibt es nicht. Jedoch ist die herrschende Meinung, dass ein Gelegenheitsgeschenk immer
anlassbezogen sein muss, nicht über das gewöhnliche Maß hinausgehen und die Bereicherung des Beschenkten
nicht im Mittelpunkt stehen darf. In der Literatur werden für Gelegenheitsgeschenke Grenzen von 0,5-1,0% des
Gesamtvermögens des Schenkers festgelegt. Allerdings sind auch diese nicht als fixiert anzusehen, wie das FG
(Finanzgericht) Hessen vom 24.02.2005 entschieden hat. In diesem Fall wurden zu einem Geburtstag und zu
Weihnachten insgesamt 0,46% des Gesamtvermögens an die Tochter geschenkt. Das FG Hessen sieht jedoch
für Fälle von besonders hohen Vermögen ebenfalls Grenzen, lässt jedoch offen, dass für besondere Anlässe
(Hochzeit etc.) auch die Schenkung eines KFZ der unteren oder mittleren Preisklasse als Gelegenheitsgeschenk
möglich sei. Dies ergibt gerade für Zuwendungen unter Personen, die keine hohen Freibeträge haben, Spielraum
zur Gestaltung. Eine Anzeige der Schenkung mit Antrag auf Bestätigung zur Behandlung als Gelegenheitsgeschenk
ist zur Erlangung von Rechtssicherheit jedoch empfehlenswert.

Grundsätzlicher Hinweis der Betriebsprüfer an die Strafsachen- und Bußgeldstelle (StraBu)

Aus aktuellem Anlass einer Betriebsprüfung mit anschließender Meldung der Sachverhalte an die StraBu, möchten
wir die Gelegenheit nutzen, erneut auf die Bedeutung von nachvollziehbaren Belegen und eindeutig geführten
Kassen hinzuweisen, da ansonsten nicht nur steuerrechtliche, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen drohen
können. Ein Betriebsprüfer ist verpflichtet, alle festgestellten Sachverhalte an die StraBu zu melden, da nur
diese über etwaige strafrechtliche Beurteilungen/Verfahren entscheiden darf.

Wirtschaftsberatung

Transparenzregister wird zum Vollregister - Zahl eintragungspflichtiger Unternehmen verfünffacht sich

Das Transparenzregister wird zum Vollregister. Dies hat die Eintragungspflicht vieler Unternehmen zur Folge.
Bisher genügte ein Verweis auf ein anderes Register (bspw. das Handelsregister inkl. der Gesellschafterliste),
dieser ist nun nicht mehr ausreichend. Derzeit gibt es noch Übergangsfristen bis in das Jahr 2022 hinein und
auch Bußgelder werden erst ab unterschiedlichen Zeitpunkten in 2023 festgesetzt.
Dennoch sollten Sie sich zeitnah mit Ihrem Rechtsanwalt zu diesem Thema in Verbindung setzen.
Gerne stellen wir Ihnen auch den Kontakt zu unseren Kooperationspartnern her.

Kein Abzug der Instandhaltungsrücklage für die Bemessungsgrundlage zur Grunderwerbsteuer

Der BFH (Bundesfinanzhof) hat in seinem Urteil vom 16.09.2020 bestimmt, dass die Instandhaltungsrücklage bei
dem Kauf einer Eigentumswohnung für Zwecke der Grunderwerbsteuer nicht von der Bemessungsgrundlage abgezogen
werden darf, da es sich gem. BFH bei der Instandhaltungsrücklage um Verwaltungsvermögen der Wohnungseigentümergemeinschaft
(WEG) handelt und beim Eigentümerwechsel diese bei der WEG verbleibt. Somit
sollten Sie versuchen, mit der Hausverwaltung eine Aus- und Wiedereinzahlung im Verkaufsfall zu vereinbaren.

Intern

Herzlich Willkommen Stefanie Schöne und Stefan Hümer – Alles Gute Gina Wisser

Wir freuen uns seit dem 20.09.2021 zwei neue Auszubildende bei uns begrüßen zu dürfen. Mit Stefanie Schöne
erhalten wir im Bereich der Ausbildung zur Kauffrau für Büromanagement Verstärkung für unsere Bürofee Anita
Ries. Außerdem verstärkt Stefan Hümer als Auszubildender zum Steuerfachangestellten unser Team im fachlichen
Bereich. Gleichzeitig bedauern wir, dass Gina Wisser Mitte Oktober unsere Kanzlei verlassen wird und wünschen
ihr alles erdenklich Gute auf Ihrem Weg in die Selbständigkeit als Gastronomin.
Die Übergabe der laufenden Aufgaben ist organisiert und der/die neue/alte Sachbearbeiter/in wird sich mit Ihnen
zeitnah in Verbindung setzen.

20-jähriges Mitarbeiter-Firmenjubiläum – Silke Stein

Nun ist es bereits 20 Jahre her. 2001 ist Silke Stein als Auszubildende zur Steuerfachangestellten in unsere
Kanzlei eingestiegen. Sie hat mit Ihrem Engagement, ihrem umfassenden Wissen, ihrer Weiterbildung zur Steuerfachwirtin,
ihrer Geduld sowohl mit der Kanzleileitung als auch in der Ausbildung neuer Mitarbeiter maßgeblich
zur Entwicklung der Kanzlei beigetragen!
Wir sagen DANKE für diese 20 Jahre, in denen du uns mit deinem erfrischenden und beruhigenden Wesen unterstützt
und weitergeholfen hast. Wir freuen uns auf die nächsten mindestens 20 Jahre mit dir :-) !

Gerne vertiefen wir diese Punkte in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen. Sprechen Sie uns an!

Mit freundlichen Grüßen

StB Erik Herr StB Nico Herr
Fachberater für Restrukturierung und Unternehmensplanung (DStV e.V.) Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)

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