STEUERN – aktuell III/2022

von Abgeltungssteuer bis After Work – Open Door

Sehr geehrte Damen und Herren,

ein weiteres Quartal ist vergangen und eine Besserung der Krisensituationen ist leider nicht in Sicht. Die Unsicherheit auf den Märkten und bei jedem Einzelnen steigt. Damit Sie ein wenig Sicherheit im steuer- und wirtschaftlichen Bereich zurückerhalten, informieren wir Sie wie gewohnt in aller Kürze und laden Sie zum Aus-tausch mit uns am 10.11.2022 ab 16.30 Uhr in unseren Kanzleiräumen herzlich ein.

Steuerberatung

Ist die Abgeltungssteuer verfassungswidrig?

So sieht es jedenfalls das Finanzgericht (FG) Niedersachsen und legt den Fall dem Bundesverfassungsgericht vor. Das FG hat Bedenken, dass die Abgeltungssteuer gegen den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 des Grundgesetzes verstoße, da die individuelle Leistungsfähigkeit nicht beachtet würde.
Es bleibt spannend, wie das Bundesverfassungsgericht entscheiden wird. Sollte es zum gleichen Schluss kommen, wird es entscheidend darauf ankommen, wie der Gesetzgeber, unter gleichzeitiger Anrechnung der bereits gezahlten Körperschaft- und Gewerbesteuer innerhalb der auszahlenden Gesellschaft, dies verbessern möchte. Denn ohne eine solche Anrechnungsmöglichkeit würde effektiv die Steuerbelastung für sehr viele Steuerpflichtige auf ein nie da gewesenes Niveau steigen.

Mindestlohnpflicht auch bei häuslicher Pflege

Das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg kann weitreichende Folgen haben, so stellt es klar, dass auch bei einer Rund-um-die-Uhr-Betreuung mindestens der Mindestlohn sowohl für vereinbarte Betreuungszeiten als auch für Bereitschaftszeiten gezahlt werden muss. Dies hat zur Folge das teilweise 24h pro Tag vergütet werden müssen, wenn die Pflegekraft bei der betreuenden Person wohnt.
Dieses Urteil ist natürlich positiv für Pflegekräfte, aber gleichzeitig verschärft es die schwierige finanzielle Situation von Rentnern mit Betreuungsbedarf.

Bestellung eines Erbbaurechts kann zur Zwangsentnahme ins Privatvermögen führen

Besondere Vorsicht ist geboten, wenn ein Land- und Forstwirtschaftlicher Betrieb vorliegt oder vorliegen könnte (durch Erbschaften eventuell ein ruhender Betrieb). In einem solchen Fall führt die Bestellung eines Erbbaurechts zu einer Zwangsentnahme in das Privatvermögen. Die Folge ist, dass stille Reserven aufgedeckt und versteuert werden müssen, ohne dass ein Geldzufluss verzeichnet werden kann. Gefährlich wird es immer, wenn die betriebliche Nutzung dauerhaft eingeschränkt wird. Kommen Sie im Vorfeld auf uns zu.

 

Wirtschaftsberatung

Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft

Durch die aktuelle Energiekrise wurde eine neue Förderung ins Leben gerufen. Dabei werden bis zu 55% der In-vestitionen in Maßnahmen gefördert, die zur deutlichen Steigerung der Strom- oder Wärmeeffizienz und damit zur Senkung des Energieverbrauchs beitragen. Die Förderung reicht von hocheffizienten Standardkomponenten bis zu komplexen Systemlösungen. Die Investition muss mindestens 3 Jahre in Betrieb sein.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der KFW:
Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft (295) | KfW

Fristwahrenden Widerspruch gegen die Rückzahlung der Corona-Soforthilfe

Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass in Nordrhein-Westfalen Corona-Soforthilfen nicht zurückge-fordert werden müssen, da nach Ansicht des Gerichts bei der Auszahlung nicht darauf hingewiesen wurde, dass zumindest ein Teil des ausgezahlten Geldes nach Versendung eines Schlussbescheides wieder zurückgefordert werden könnte. Zudem waren die Schlussbescheide des Landes nach Auffassung des Gerichtes rechtswidrig, da für die Berechnung nur einzig und allein auf einen Liquiditätsengpass abgestellt wurde.
Das Land Baden-Württemberg behauptet zwar auf seiner Homepage, dass alles rechtlich geprüft worden sei, allerdings bleibt abzuwarten, ob nicht doch auch in Baden-Württemberg bald ein entsprechendes Urteil erscheinen wird. Wir empfehlen Ihnen daher grundsätzlich einen fristwahrenden Widerspruch zu einem etwaigen Rückzahlungsbescheid einzulegen, um den Bescheid vorläufig offen zu halten.

Keine Fortführung einer GmbH möglich nach Ablehnung der Eröffnung der Insolvenz mangels Masse

Wird die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt, kann eine GmbH auch bei Wegfall der Insolvenzgründe nicht fortgesetzt werden. Im entschiedenen Fall wollten die Gesellschafter einer gelöschten GmbH durch Fortsetzungsbeschluss und der erneuten Einzahlung des Stammkapitals die Gesellschaft fortführen und auch die noch ausstehenden Verbindlichkeiten begleichen. Dies ist per Gesetz jedoch nicht möglich und führt dazu, dass durch die Feststellung der Vermögenslosigkeit die Forderungen der Gläubiger ausfallen. In der Folge führt dies aus steuerlicher Sicht zur Uneinbringlichkeit einer Forderung im Zeitpunkt der Ablehnung der Insolvenzeröffnung mangels Masse.

Verpflichtende Einführung eines Zeiterfassungssystems

Nach § 3 II Nr. 1 ArbSchG sind Arbeitgeber verpflichtet, ein System einzuführen/zur Verfügung zu stellen, mit dem die von Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann. Sollte dieses bei Ihnen noch nicht vorliegen, empfehlen wir, dass Sie ein elektronisches Zeiterfassungssystem einführen, welches eine Schnittstelle zum Lohnabrechnungs- und ggf. Ihrem Kalkulationsprogramm (Nachkalkulation) hat, damit die Datenweitergabe effizient erfolgt.

Intern

Bearbeitung der Einkommensteuer 2021 nur mit Einreichung der Unterlagen bis 31.12.2022

Wie bereits letztes Jahr erstmals angekündigt, werden wir es auch dieses Jahr so handhaben, dass wir die Ein-kommensteuer 2021 nur für Mandanten bearbeiten werden, die Ihre Unterlagen bis zum 31.12.2022 eingereicht haben. Für 2020 haben wir durch die erstmalige Ankündigung noch teilweise Ausnahmen gemacht, diese werden wir in diesem Jahr nicht mehr machen.
Wir hoffen auf Ihr Verständnis, da durch die verspätete Abgabe Kapazitätsengpässe entstehen und wir die zeitnahe Unterstützung unserer laufenden Mandate nicht gefährden wollen.

Verbesserung und Beschleunigung der Kommunikation mit Ihnen über Microsoft-Teams und SharePoint

Die Digitalisierung steht bei uns nicht still. Wir haben alle internen Prozesse papierlos umgesetzt. Nun wollen wir auch in der Kommunikation mit Ihnen noch besser werden. Dafür konzipieren wir derzeit ein Konzept, um unseren aktuellen Datentransfer sowie einen Großteil von Mails in eigene Kanäle mit Ihnen zu überführen und möchten Sie auch direkt mit in diesen Prozess einbinden. Daher haben wir ein paar kurze Fragen an Sie, die Sie gerne über die beigefügte Umfrage beantworten können. Umfrage zu Teams/SharePoint

Open Door – After Work anlässlich unseres 35-jährigen Kanzlei-Bestehens am 10.11.2022 ab 16.30 Uhr

Bereits 35 Jahre ist es her, dass Erik Herr unser Unternehmen in der Rotlaubstraße in Freiburg-Herdern gegrün-det hat. Seitdem standen vier Umzüge an, bis wir letztes Jahr unsere neuen Räumlichkeiten in der Basler Land-str. 8, über den Dächern von Freiburg, bezogen haben. Aufgrund der pandemischen Lage der letzten 2,5 Jahre haben wir dies noch nicht gebührend mit Ihnen feiern können und möchten dies daher am 10.11.2022 im Rahmen eines Open Door – After Works mit wunderschönem Blick über Freiburg und die Rheinebene, nachholen. Dafür öffnen wir ab 16.30 Uhr unsere Türen für Sie und freuen uns auf ein zahlreiches Erscheinen. Damit wir die Verpflegung besser planen können, kündigen Sie uns doch bitte bis zum 28.10.2022 Ihr Kommen mit Angabe der Personenzahl in beigefügter Umfrage an. Umfrage zum Open Door – After Work
Wir freuen uns Sie in unseren Räumen begrüßen zu dürfen und auf einen regen Austausch.

Gerne vertiefen wir diese Punkte in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen. Sprechen Sie uns gerne an!

Mit freundlichen Grüßen

Steuerberater Erik Herr Steuerberater Nico Herr
Fachberater für Restrukturierung und Unternehmensplanung (DStV e.V.) Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)

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