STEUERN – aktuell III/2023

von Geschäftsführerhaftung bis Aufträge 2022 und 2023

Sehr geehrte Damen und Herren,

das dritte Quartal ist vorüber und Weihnachten steht bereits wieder mahnend vor der Tür. Der Start in den Herbst bietet sich bestens an, das bisherige Jahr bereits zu resümieren und noch umzusetzende Maßnahmen zum Jahresende vorzubereiten. Damit Sie bereits erste Anreize erhalten, haben wir Ihnen Wichtiges und Interessantes aus der Welt der Steuer- und Wirtschaftsberatung aufbereitet. Bei Fragen kommen Sie gerne auf uns zu.

Steuerberatung

Geschäftsführerhaftung für Steuerschulden in der Unternehmensnachfolge

Aus dem Urteil des BFH (Bundesfinanzhof) v. 15.11.2022 geht hervor, dass ein Geschäftsführer nicht durch die Ausführung, er wäre durch seine persönlichen Fähigkeiten nicht in der Lage gewesen den Aufgaben eines Geschäftsführers nachzukommen, der Haftungsinanspruchnahme für Steuerschulden entkommt. Im vorliegenden Fall war der Sohn als Prokurist in den Betrieb des Vaters eingestiegen und führte als faktischer Geschäftsführer jahrelang das Unternehmen. Im Rahmen dieser Tätigkeiten wurden Digitalisierungsmaßnahmen eingeführt, die der tatsächliche Geschäftsführer nicht mehr überblickte und daher Scheinrechnungen und beleglose Buchungen des Prokuristen nicht entdeckte, die zur Steuerhinterziehung führten.

Kommt die verpflichtende E-Rechnung ab 01.01.2025?

Im Kontext des Entwurfs des Wachstumschancengesetzes der Regierung ist geplant, die E-Rechnung ab dem 01.01.2025 verpflichtend im B2B-Sektor zu implementieren. Dies soll sicherstellen, dass auch künftige, EU-weite Vorschriften für ein zentrales Meldesystem erfüllt werden, welches die bisherige Zusammenfassende Meldung (ZM) ersetzen soll. Aber was genau sind eigentlich E-Rechnungen? Laut der neuen geplanten Definition handelt es sich bei E-Rechnungen um strukturierte Datensätze im elektronischen Format, die über ein zentrales System bereitgestellt werden sollen, um von Geschäftspartnern elektronisch verarbeitet zu werden. Diese Anforderungen sind aktuell bereits durch das Format der XRechnung bekannt, welches schon jetzt bei der Auftragsabwicklung mit öffentlichen Stellen obligatorisch ist. Diese vorgesehene Gesetzesmodifikation bietet eine großartige Möglichkeit, die Digitalisierung von Buchhaltungsprozessen weiter voranzutreiben. Deshalb sollten Unternehmen dies bereits jetzt in ihrer Umsetzungsplanung berücksichtigen.

Erdgas und Wärmesoforthilfe aus dem Dezember 2022

Im Dezember 2022 haben leitungsgebundene Erdgas- und Fernwärmeverbraucher eine Soforthilfe durch den Staat (über den Energielieferanten) erhalten. Diese vorläufigen Soforthilfen werden in der Jahresverbrauchsrech-nung mit der tatsächlich berechneten Entlastung verrechnet und vom Energielieferanten gesondert ausgewiesen.
Diese Soforthilfe muss im Jahr 2023 sowohl bei Vermietung und Verpachtung (VuV) als auch bei Endverbrau-chern, gem. dem Zuflussprinzip versteuert werden. Die Besteuerung der Soforthilfe hat in der betroffenen Ein-kunftsart (meistens wohl VuV) oder als sonstige Einkünfte zu erfolgen.
Für Vermieter ist zu beachten, dass die Soforthilfe in der Nebenkostenabrechnung an die Mieter weitergegeben werden muss.
Es bleibt jedoch abzuwarten, ob die Gesetzesgrundlage für die Besteuerung eventuell mit dem Wachstumschan-cengesetz doch wieder aufgehoben wird und somit eine Besteuerung unterbleiben wird. Wir werden Sie hierzu in unserer Mandanteninformation IV/2023 auf dem Laufenden halten.

 

Wirtschaftsberatung

KI (künstliche Intelligenz) unterstützend einsetzen

„Wir werden letztlich vom Denken über Maschinen beim Denken durch Maschinen angelangen.“ Man könnte meinen, dass dieses Zitat in der aktuellen Diskussion um ChatGPT & Co. entstanden ist, allerdings stammt dieses Zitat aus der englischen Satirezeitschrift Punch aus dem Jahre 1865 und ist heute wohl aktueller als je zuvor. Auch damals wie heute waren die Skepsis und die Zuversicht dem Neuen gegenüber in der Gesellschaft vorhanden und gingen mit der Angst vor Jobverlust einher, die auch heute die Gesellschaft prägt. Ist die Jobangst berechtigt? Klar ist, dass der Einsatz der KI-Technologie sicher den ein oder anderen Arbeitsplatz mit hohem Anteil an Routinetätigkeiten in seiner jetzigen Form obsolet machen wird. Allerdings schafft sie gleichzeitig neue Arbeitsfelder bzw. verlagert die Arbeit auf Tätigkeiten, die auch weiterhin menschliche Interaktion, Eingreifen oder Entscheiden erfordern.

Digitalisierung in Deutschland weiterhin schleppend

Der Digital Riser Report 2021 offenbart für Deutschland mittlerweile den drittletzten Platz im Vergleich der G20-Staaten und auch im E-Government Development Index aller 193 Länder rutscht Deutschland von den Plätzen 16 (2016) und 14 (2018) nun auf den 22. Rang (2022) ab. Damit die Digitalisierung auch in Deutschland richtig Fahrt aufnimmt, müssen Prozesse neu gedacht werden, da Digitalisierung nicht damit erreicht wird, dass analoge Prozesse 1-zu-1 digitalisiert werden. Daher arbeiten auch wir immer weiter an der Verbesserung unserer digitalen Prozesse, um Ihnen die Arbeit mit uns weiter zu vereinfachen.

Online-Dienste von Notaren werden ausgeweitet

Seit 01.08.2023 können Notare nun auch Vereinsanmeldungen, GmbH-Sachgründungen und einstimmige GmbH-Gesellschafterbeschlüsse online beurkunden.

Fördermittel für PV-Anlagen mit Speicher und Wallbox ab dem 26.09.2023

Ab dem 26.09.2023 können Sie Anträge für den Zuschuss zum Kauf und der Installation einer Ladestation für Ihr bereits vorhandenes E-Auto in Kombination mit einer PV-Anlage sowie einem Stromspeicher stellen. Dabei können Sie von einem Zuschuss in Höhe von bis zu 10.200€ profitieren. Die genauen Konditionen finden Sie unter:
442 Solarstrom für Elektroautos | KfW

Einsichtnahme in Transparenzregister durch die Öffentlichkeit

Mit Urteil des EuGH (Europäischen Gerichtshofs) vom 22.11.2022 ist die Einsichtnahme in das Transparenzregister durch die Öffentlichkeit eingeschränkt worden. Eine unbegründete Einsichtnahme durch die Öffentlichkeit ist seitdem glücklicherweise nicht mehr möglich.

Intern

Herzlich Willkommen Nina Viesel und David Dold

Wir freuen uns mit Nina Viesel, IUBH-Studentin im Bereich Steuerberatung, und David Dold, Auszubildender zum Steuerfachangestellten, zwei neue engagierte Mitglieder zur Verstärkung unseres Teams gewonnen zu haben. Beide sind mit Begeisterung dabei und freuen sich darauf, in den kommenden Wochen und Monaten mit Ihnen, sei es telefonisch oder schriftlich, in Kontakt zu kommen.

Unterlagen für Aufträge 2022 und 2023

Wir möchten, wie in den vergangenen Jahren, erneut darauf hinweisen, dass wir zur Wahrung der Arbeitshygiene, Aufträge für den Veranlagungszeitraum 2022 nur annehmen können, wenn Sie uns die vollständigen Unterlagen bis zum 31.12.2023 zur Verfügung stellen.
Darüber hinaus haben wir uns als digitale Kanzlei dazu entschieden, ab dem Veranlagungszeitraum 2023 aus-schließlich Aufträge mit digitalen Unterlagen anzunehmen. Sollten Sie Fragen zur Umsetzung haben, kommen Sie gerne auf uns zu, Sie können aus zwei verschiedenen Wegen, den für Sie passenden auswählen.

Gerne vertiefen wir diese Punkte in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen. Sprechen Sie uns gerne an!

 

Mit freundlichen Grüßen

Steuerberater Erik Herr Steuerberater Nico Herr
Fachberater für Restrukturierung und Unternehmensplanung (DStV e.V.) Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)

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