STEUERN – aktuell IV/2020

von beherrschenden Gesellschaftern bis Weihnachtsgeschenk

Sehr geehrte Damen und Herren,

ein verrücktes Jahr geht zu Ende und Weihnachten steht vor der Tür. Damit Sie gut informiert ins neue Jahr starten können, informieren wir Sie wie gewohnt in aller Kürze auf zwei Seiten über aktuelle Entwicklungen.

Steuerberatung

Formelle Anforderungen an Verträge mit beherrschenden Gesellschaftern

Damit es bei Verträgen und Vereinbarungen zwischen beherrschenden Gesellschaftern und der Gesellschaft selbst zu keiner verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) kommt, sind formelle Anforderungen einzuhalten.

  • Leistungen müssen klar und eindeutig vereinbart sein.
  • Vereinbarungen dürfen nicht rückwirkend getroffen werden.
  • Vereinbarungen müssen tatsächlich wie vereinbart durchgeführt werden.

Grundsätzlich gibt es jedoch keinen Formzwang für z.B. Anstellungsverträge. Somit sind auch mündliche Vereinbarungen wirksam, jedoch als Nachweis schwierig. Bei Dauersachverhalten kann dieser Nachweis jedoch auch durch die sogenannte „beständige Übung“ und tatsächliche Handhabung erfolgen (z.B. regelmäßige Lohnzahlungen als Nachweis für einen mündlich abgeschlossenen Anstellungsvertrag).

Gewerblicher Grundstückshandel bei Errichtung eines Erweiterungsbaus

Grundsätzlich ist gewerblicher Grundstückshandel gegeben, wenn mehr als drei Immobilienobjekte innerhalb von fünf Jahren angeschafft und veräußert werden. Allerdings hat der BFH nun entschieden, dass dies nicht die einzigen Kriterien sein müssen. So wird diese Objekt-Grenze ausgehebelt, wenn die unbedingte Veräußerungsabsicht innerhalb kurzer Zeit bereits beim Kauf feststeht, oder mit umfangreichen Modernisierungsmaßnahmen nach bspw. mehr als 10 Jahren Haltedauer begonnen wird, um im Anschluss das Objekt gewinnbringend verkaufen zu können. Darüber hinaus kann gewerblicher Grundstückshandel auch bei einem Neubau auf einem Grundstück angenommen werden, wenn bspw. das Grundstück zwar bereits länger als 10 Jahre im Besitz ist, der Neubau aber das Ziel des gewinnbringenden Verkaufs im Anschluss (innerhalb von 5 Jahren) an die Fertigstellung hat.

Wirtschaftsberatung

November- und Dezemberhilfe

Seit Ende November können nun auch die Anträge für die Novemberhilfe gestellt werden. Durch die Verlängerung der Einschränkungen soll nun auch eine Dezemberhilfe kommen, um von den Schließungen betroffenen Unternehmen Unterstützungen zukommen zu lassen. Dabei werden bei der Novemberhilfe 75% des durchschnittlichen wöchentlichen Umsatzes im November 2019 erstattet. Auch Unternehmen die erst nach dem 31.10.2019 ihre Geschäftstätigkeit aufgenommen haben, sind in diesem Fall antragsberechtigt und können als Vergleichsumsatz den durchschnittlichen Wochenumsatz im Oktober 2020 oder den durchschnittlichen Wochenumsatz seit Gründung heranziehen. Die Anträge für die Novemberhilfe können noch bis zum 31.01.2021 gestellt werden.

Dezember-Lockdown

Wir verfolgen die aktuellen Entwicklungen rund um die Corona-Pandemie intensiv und geben Ihnen bei Bedarf gerne weitere Auskünfte zu neuen Hilfsprogrammen. Sprechen Sie uns jederzeit gerne an.

Erhöhung des Mindestlohns

Der Mindestlohn steigt von aktuell 9,35 €/h auf 9,50 €/h ab dem 01.01.2021.
Bereits am 01.07.2021 steigt er erneut auf 9,60€/h.

Attraktiver Arbeitgeber: Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch z.B. Kindergartenzuschüsse

Sie sind auf der Suche nach Fachkräften? Der Arbeitsmarkt ist dünn besiedelt und als Arbeitgeber muss man durch Besonderheiten herausstechen. Dabei können steuerfreie Zusatzleistungen ausschlaggebend sein, die gleichzeitig die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördern. So können Sie als Arbeitgeber Ihren Mitarbeitern/innen einen Kindergartenzuschuss steuerfrei zusätzlich zum vereinbaren Gehalt ausbezahlen.
Wir haben für Sie einen ganzen Katalog an Leistungen erstellt, die steuerfrei oder zumindest pauschal versteuert an Ihre Mitarbeiter geleistet werden können. Wir senden Ihnen diesen gerne zu. Bitte fragen Sie nach.

Gutscheine sind nicht mehr grundsätzlich als Sachbezug steuer- und sozialversicherungsfrei

Durch Änderung des § 8 EStG zum 01.01.2020 werden Gutscheine nun einer sehr viel strengeren Prüfung unterzogen. Nur wenn es ein sogenannter „Closed-Loop“ (geschlossener Kreis) Gutschein ist, wird er seit Anfang des Jahres unter die Sachbezugsfreigrenze von 44€ fallen. Daher sind bspw. Amazon-Gutscheine durch diese Neuerung nun als Barlohn anzusehen und sind ab dem 1. Euro steuer- und sozialversicherungspflichtig.

Stiftungen: Zielsetzungen und Arten

Die Motive eines angehenden Stifters können sehr unterschiedlich sein. So können dies gemeinnützige Ziele, die finanzielle Absicherung der Familie oder der Wunsch nach Erhalt des Unternehmens sein. Genau so vielfältig wie die Motive sind auch die Gestaltungsoptionen. Alle haben jedoch gemein, dass ein gewisses Grundstockvermögen eingelegt werden muss. Eine erste Option ist die Zustiftung, die eine bestehende Stiftung mit Kapital ausstattet und ab einer gewissen Höhe Vereinbarungen zum Einsatz des gestifteten Vermögens getroffen werden können. Ähnlich verhält es sich bei der Treuhandstiftung, bei der eine bestehende Stiftung ein Vermögen erhält und sich verpflichtet die Erträge aus diesem Vermögen für den Stiftungszweck zu verwenden. Die Verbrauchsstiftung ist die erste eigene Stiftung, die allerdings nicht auf die Ewigkeit ausgerichtet ist und das zur Verfügung gestellte Vermögen im Verlauf von mindestens 10 Jahren verbraucht. Dabei wird steuerlich allerdings nur maximal der Spendenabzug möglich. Die Bereitstellung in den Vermögensstock ist nicht bereits abzugsfähig. Zum Schluss kann noch eine „normale“ Stiftung errichtet werden. Wenn dabei der Zweck steuerbegünstigt ist, kann die Einlage des Vermögensstocks über einen Zeitraum von 10 Jahren steuerlich berücksichtigt werden. Abschließend sei noch gesagt, dass auch eine Stiftung durch Todes wegen errichtet werden kann, wenn dies im Testament oder Erbvertrag geregelt ist. Allerdings ist dies eher nicht zu empfehlen, da bei der Errichtung der Stiftung einige Abstimmung nötig ist.

Vermögensübertragungen unter Nießbrauchsvorbehalt

Das Vermögen soll auf die nächste Generation möglichst steueroptimal übertragen werden? Eine Möglichkeit der Steuergestaltung bietet hierbei die Nutzung der Nießbrauchsrechte. Wird bspw. ein Grundstück unter einem dinglichen Vorbehaltsnießbrauch übertragen, so hat der Nießbraucher (ehemaliger Eigentümer) weiter das Recht die Einnahmen aus der Vermietung zu erzielen und auch gleichzeitig die AfA geltend zu machen.
Somit kann im Optimalfall die 10-Jahresfrist in der Erbschaftsteuer ausgenutzt und gleichzeitig der Wert des übertragenden Vermögens gesenkt werden. In der Einkommensteuer behält der Nießbraucher die Einkunftsart VuV (Vermietung und Verpachtung). Zur Gestaltung der Pflichtteilsansprüche ist das Nießbrauchsrecht allerdings nicht geeignet, da die Frist für den erweiterten Pflichtteilsanspruch erst mit Wegfall des Nießbrauchs beginnt.

Intern

Weihnachtsgeschenk: Wireless Charger

In Zeiten von Abstand halten und Kontakteinschränkungen möchten wir unserem Motto treu bleiben und Ihnen einen kleinen Alltagshelfer zur Hand geben.
Mit unserem Wireless Charger müssen Sie keine Kabel mehr anfassen oder Verbindungen herstellen.
Legen Sie ihr mit NFC ausgestattetes Smartphone auf die Mitte des Chargers und schon kurze Zeit später haben Sie wieder die volle Energie, um mit neuem Tatendrang und Innovationskraft in das neue Jahr zu starten.

 

Gerne vertiefen wir diese Punkte in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen. Sprechen Sie uns an!

Das Team der Herr Steuerberatungsgesellschaft mbH bedaknt sich bei Ihnen für Ihre Nachsicht bei längeren Bearbeitungszeiten in diesem verrückten Jahr und wünscht Ihnen ein frohes, besinnliches Weihnachtsfest im kleinen Kreis und einen ruhigen, vor allem gesunden Start in das neue Jahr 2021.

Im Sinne von Walt Whitman: Bleiben Sie flexibel, denn
"Der Veränderung die Tür schließen hieße, das Leben selber aussperren."

Mit freundlichen Grüßen

StB Erik Herr StB Nico Herr
Fachberater für Restrukturierung und Unternehmensplanung (DStV e.V.) Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)

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