STEUERN – aktuell IV/2021

von Grundsteuerreform bis Weihnachtsgeschenk

Sehr geehrte Damen und Herren,

ein weiteres sehr anstrengendes Jahr mit einigen Höhen und Tiefen geht zu Ende. Die Corona-Pandemie hat uns erneut fest im Griff und ein Ende ist gefühlt wieder in weite Ferne gerückt. Eine Konstante in all dem Trubel bleibt in diesen Zeiten jedoch weiterhin unsere Mandanteninformation, in der wir Sie wie gewohnt, in aller Kürze, auf zwei Seiten über aktuelle Entwicklungen auf dem Laufenden halten.

Steuerberatung

Umsetzung der Grundsteuerreform in Baden-Württemberg

Es werden zukünftig drei Arten von Grundsteuern unterschieden.

  • Grundsteuer A: Land- und Forstwirtschaft
  • Grundsteuer B: bebaute und unbebaute Grundstücke, die nicht unter A fallen
  • Grundsteuer C: baureife, unbebaute Grundstücke mit städtebaulichen Gründen

Zum 1. Januar 2022 müssen die Bodenrichtwerte von den Gutachterausschüssen neu ermittelt und bis spätestens 30. Juni 2022 veröffentlicht werden. In 2022 werden die Eigentümer/innen aufgefordert eine Steuererklärung abzugeben. Die Abgabe soll elektronisch über ELSTER erfolgen und wird voraussichtlich ab dem 1. Juli 2022 möglich sein. Bereits bestehende ELSTER-Konten können hierfür genutzt werden. Im ELSTER-Portal sind dann für die Grundsteuer B die Grundstücksgröße und der Bodenrichtwert in die Erklärung einzutragen.
Nach derzeitiger Planung sind die Steuererklärungen bis spätestens 31. Oktober 2022 abzugeben.
Der für Steuerzwecke benötigte Bodenrichtwert kann in der Regel in einem digitalen Bodenrichtwertsystem (BORIS-BW) oder auf der Internetseite der jeweiligen Kommune kostenfrei (in BaWü) abgerufen werden.
Die Grundstücksfläche finden Sie am einfachsten im Kaufvertrag oder im Grundbuchauszug.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Erstellung Ihrer Grundsteuererklärung.

KFZ-Eigenverbrauch bei Elektro- und Plug-In-Hybrid-Fahrzeugen

Die Bemessungsgrundlage zur Berechnung des privaten Anteils von KFZ-Kosten bei Elektro- und Hybridfahrzeugen hat sich in den vergangenen Jahren immer wieder geändert. Damit Sie einen Überblick über die
Regelungen erhalten, haben wir diese für Sie hier zusammengefasst.

Elektro- und Hybridfahrzeuge
Regelung bis 31.12.2019: Anschaffung zwischen 01.01.2019 und 31.12.2021: Ansatz 50 % des Listenpreises.
Elektrofahrzeuge

  • Ab dem 01.01.2020 für Elektrofahrzeuge zusätzliche Differenzierung:
    • bis 60.000 € Listenpreis: Ansatz von 25 % des Listenpreises
    • ab 60.000 € Listenpreis: Ansatz von 50 % des Listenpreises

Hybridfahrzeuge

  • Ab dem 01.01.2020 für Hybridfahrzeuge zusätzliche Konkretisierung:
    Ansatz von 50 % des Listenpreises bei einer Reichweite von mindestens 40 km oder maximalen Emissionen von 50 g/km. Diese Grenzen erhöhen sich bis zum geplanten Ablauf der Begünstigungen im Jahr 2030.

Lohnsteuerklasse und weitere Merkmale können online gewechselt werden

Seit dem 01.10.2021 können Anträge und Erklärungen zu Lohnsteuerabzugsmerkmalen auch elektronisch an das zuständige Finanzamt übermittelt werden. Dazu kann das Online-Portal „Mein ELSTER“ verwendet werden. Wir haben über unsere DATEV-Programme die Möglichkeit, Sie bei der elektronischen Übermittlung zu unterstützen.

 

Wirtschaftsberatung

Förderbank KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) erlaubt Kombination von Corona-Hilfskrediten

Bisher konnten die Corona-Hilfen KfW-Unternehmerkredit, KfW-Gründerkredit-Universell oder eine Direktbeteiligung aus den Corona-Sonderprogrammen im Anschluss nicht noch mit dem KfW-Schnellkredit kombiniert wer-den. Die KfW lässt nun zu, dass mit dem KfW-Schnellkredit die Betriebsmittel wieder aufgestockt werden können.
Für weitere Informationen sprechen Sie gerne Ihre Hausbank oder uns an.
Auch Online-Plattformen können Sie hierbei unterstützen und häufig auch alternative Finanzierungsmöglichkeiten eröffnen.

Verlängerung der Corona-Hilfen in Form der Überbrückungshilfe IV sowie deren Antragsfristen

Durch die weiteren Einschränkungen und den damit verbundenen Umsatzeinbrüchen wurde konsequenterweise die Verlängerung der Corona-Hilfen beschlossen. Allerdings wird der maximale Fördersatz der förderfähigen Fixkosten von 100% auf 90% reduziert. Der Förderzeitraum erstreckt sich von Januar 2022 bis März 2022.
Der Zeitpunkt für die erstmalige Beantragung steht aktuell noch nicht fest. Anträge für die Überbrückungshilfe III Plus (Förderzeitraum Juli-Dezember 2021) können noch bis zum 31.03.2022 eingereicht werden.

Vorfristige Eintragungspflicht ins Transparenzregister für Unternehmen mit Corona-Hilfen

Es ist zu beachten, dass Unternehmen die Corona-Hilfen beansprucht haben, soweit Sie generell nach der neuen Gesetzeslage eintragungspflichtig sind, diese Eintragung spätestens bis zur Einreichung der Schlussrechnung der Corona-Überbrückungshilfen vorgenommen haben müssen.

Unternehmensnachfolge will gut geplant sein

Soll ein Unternehmen geordnet an die nächste Generation übergeben werden, hat es viele Vorteile dies bereits zu Lebzeiten durchzuführen. Dabei sind auch etwaige Rückforderungsrechte zu bedenken, um ungewollte Verwässerungen oder weitergaben zu vermeiden. Es ist wichtig, bei der Unternehmensnachfolge sowohl die steuerlichen, wirtschaftlichen und die rechtlichen Aspekte genau zu betrachten.
Gerne unterstützen wir Sie hierbei in Zusammenarbeit mit unseren Kooperationspartnern.

Beratungsförderung durch Programm „Förderung unternehmerischen Know-Hows“ der BAFA

Als eingetragenes Beratungsunternehmen bei der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) begleiten wir Sie gerne bei Ihrer Existenzgründung oder wirtschaftlichen/finanziellen Fragen der Unternehmensführung. Diese Beratungen werden sowohl für junge Unternehmen (in BaWü: 50% von max. 4.000€) als auch für Bestandsunternehmen (in BaWü: 50% von max. 3.000€) von der BAFA gefördert.

Intern

Öffnungszeiten in der Zeit zwischen 24.12.2021-07.01.2022

In der Zeit vom 24.12.2021 bis zum 07.01.2022 ist unsere Kanzlei traditionell nur sporadisch besetzt. Sehen Sie daher bitte von telefonischen Anfragen in dieser Zeit ab. Gerne können Sie uns per Mail kontaktieren.
Wir werden Ihre Mails in unregelmäßigen Abständen beantworten.
Ab dem 10.01.2022 sind wir dann mit neuer Energie und voller Tatendrang wieder für Sie da.
Wir freuen uns auf das neue Jahr mit Ihnen.

Weihnachtsgeschenk im Sinne der Nachhaltigkeit und dennoch digital

Auch dieses Jahr möchten wir Ihnen eine Kleinigkeit zum Dank für Ihre Treue und Nachsicht für die diesjährigen Bearbeitungszeiten überreichen. Wir bleiben unserer Linie treu. Ganz nach dem Motto nachhaltig, digital und kontaktlos haben wir uns für ein Einkaufswagenlöser aus Holz entschieden, welcher mit einem RFID-Chip versehen ist. So können Sie bspw. Ihre eigenen Kontaktdaten auf diesem hinterlegen und bei Netzwerktreffen einfach in digitaler Form an neue Kontakte weitergeben. Außerdem sind Sie beim Einkaufen nicht mehr darauf angewiesen, eine passende Münze für Ihren Einkaufswagen dabei zu haben.
Zur Bearbeitung der RFID-Daten laden Sie sich die App „NFC-Tools“ in Ihrem jeweiligen App-Store herunter und halten Sie den Einkaufswagenlöser gegen Ihr Mobilfunkgerät. Bei Apple-Geräten geht das Auslesen nur mit Aktivierung der App, bei Android-Geräten bereits durch einfaches Daranhalten.
Wir wünschen Ihnen viel Vergnügen beim Testen und kontaktlosem Vernetzen.

Gerne vertiefen wir diese Punkte in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen. Sprechen Sie uns an!

Das Team der Herr Steuerberatungsgesellschaft mbH wünscht Ihnen und Ihren Familien ein besinnliches Weihnachtsfest und einen tollen Start in das neue Jahr. Bleiben Sie gesund.

Mit freundlichen Grüßen

Steuerberater Erik Herr Steuerberater Nico Herr
Fachberater für Restrukturierung und Unternehmensplanung (DStV e.V.) Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)

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