Sehr geehrte Damen und Herren,
schon wieder ist ein Jahr vorbei und auch dieses hatte für uns alle einige unerwartete Herausforderungen parat. Nachdem die Einschränkungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie Stück für Stück aufgehoben wurden, entstand mit dem Krieg in der Ukraine eine Energiekrise gefolgt von einer hohen Inflation. Die Auswirkungen davon sind für jeden Einzelnen spürbar und herausfordernd. Nichtsdestotrotz gilt es optimistisch in die Zukunft zu schauen und wieder mit Fleiß und Engagement anzupacken. Damit Sie dabei steuerlich auf der sicheren Seite sind, informieren wir Sie wie gewohnt in aller Kürze über die aktuellen Neuerungen und stehen Ihnen als Sparringspartner für Ihre Herausforderungen gerne zur Verfügung.
(Stand Gesetzgebungsverfahren: Bundesrat hat am 16.12.2022 zugestimmt. Unterschrift vom Bundespräsidenten sowie die Verkündung stehen noch aus. Änderungen sollte es aber keine mehr geben.)
Die Home-Office Pauschale wird auf 6€/Tag und 210 Tage und somit einem Maximalbetrag von 1.260€ erhöht.
Dem gegenüber steht das häusliche Arbeitszimmer, welches ebenfalls auf 1.260€ angeglichen und von einem Maximalbetrag zu einer Jahrespauschale gewandelt wird. Diese steht jedoch nur denjenigen zu, die den Mittelpunkt Ihrer betrieblichen bzw. beruflichen Tätigkeit in diesem haben. In diesen Mittelpunktfällen ist weiterhin auch der Ansatz der tatsächlich höheren Kosten möglich. Bisher war es für diese Fälle erforderlich, dass kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stand, diese Voraussetzung muss nun nicht mehr erfüllt sein.
Ertragsteuerlich werden die Einnahmen aus dem Betrieb der PV-Anlagen bis 30kW bzw. bei Mehrparteienhäusern 15kW/Wohneinheit rückwirkend ab dem 01.01.2022 steuerfrei gestellt.
In der Umsatzsteuer wird ab 01.01.2023 ein neuer Steuersatz von 0% eingeführt, der auf die Lieferung und die Installation von PV-Anlagen und Speichern angewendet wird, nicht jedoch auf die Lieferung von Strom. Somit bleibt der Vorsteuerabzug für die vertreibenden Unternehmen erhalten und der Grund zur USt-Option aus der Kleinunternehmerregelung heraus soll damit für die Betreiber entfallen und zu einer Entbürokratisierung führen.
Der BFH (Bundesfinanzhof) hat am 16.03.2021 entschieden, dass die GWG-Grenzen auf Rechnungsabgrenzungsposten aus dem Gesetz nicht ableitbar seien und somit jeder Betrag, der sich auf mehr als einen Leistungszeitraum beziehe, grundsätzlich abzugrenzen sei. Da dies zu erheblichem Bürokratieaufwand geführt hat, nahm der Gesetzgeber erfreulicherweise nun die Anwendung der GWG-Grenzen in das Gesetz auf.
Bislang konnten Verluste eines Ehegatten nicht mit Gewinnen des anderen Ehegatten verrechnet werden. Dies wird nun zugelassen. Gleichzeitig erhöht sich der Sparer-Pauschbetrag von 801€/1.602€ auf 1.000€/2.000€.
Die Abschreibung für neue Wohngebäude mit Fertigstellungsdatum ab dem 01.01.2023 wird von 2% auf 3% erhöht. Gleichzeitig werden die Kriterien zum Ansatz der Sonderabschreibung für neue Wohngebäude aktualisiert. So wird die Baukostengrenzen von bisher 3.000€/m² auf 4.800€/m² ab dem 01.01.2023 angehoben.
Zwei Jahre früher als geplant, wird die Abzugsfähigkeit der Altersvorsorgebeiträgen von ursprünglich 96% ab 2023 auf 100% angehoben.
Im Zuge der Erhöhung des Mindestlohns wird nun auch die Grenze zur Anwendung der Lohnsteuerpauschalierung für kurzfristig Beschäftigte von 120€/Tag auf 150€/Tag bzw. 15€/h auf 19€/h angehoben.
(Stand Gesetzgebungsverfahren: Bundesrat hat am 25.11.2022 zugestimmt. Unterschrift vom Bundespräsidenten sowie die Verkündung stehen noch aus. Änderungen sollte es aber keine mehr geben.)
Ab 2023 wird das Kindergeld für jedes Kind auf 250€/Monat angehoben. Bisher galt der Satz von 250€ ab dem 4. Kind. Der Kinderfreibetrag wird korrespondierend ebenfalls für die Jahre 2022 – 2024 sukzessive erhöht.
Im Rahmen des Inflationsentlastung werden die Tarifeckwerte angepasst. Damit wird der Grundfreibetrag auf 10.909€ erhöht und der Spitzensteuersatz (42%) von 58.597€ auf 62.810€ in 2023 und 66.761€ ab 2024 angehoben. Dies ist eine erfreuliche Neuerung, die endlich auch die kalte Progression merklich abschwächt.
Sie ist eine europäische wirtschaftliche Interessensgemeinschaft und basiert auf einer EU-Verordnung v. 25. 7. 1985. Die Beteiligten sind Mitglieder (vereinsähnlich) und es müssen mindestens 2 Mitglieder (natürliche oder juristische Personen) aus zwei unterschiedlichen europäischen Ländern beteiligt sein.
Falls ein Unternehmer in 2 EU-Ländern Unternehmen (davon mindestens eine juristische Person) hat, kann es durchaus Sinn machen, übergreifende Projekte unter dem Dach einer eigenen EWIV anzugehen.
Vorsicht ist u.E. aber geboten, wenn Geld (auch steuerbegünstigt) in eine EWIV eingezahlt werden soll, an der viele fremde Dritte beteiligt sind, da sich dann Fragen nach dem Zweck, der Mittelverwendung (operative Kosten für Personal u.a.) und der Haftung (gesamtschuldnerisch) u.a. aufdrängen.
In der Zeit vom 24.12.2022 bis zum 05.01.2023 ist unsere Kanzlei traditionell nur sporadisch besetzt. Sehen Sie daher bitte von telefonischen Anfragen in dieser Zeit ab. Gerne können Sie uns per Mail kontaktieren. Wir werden Ihre Mails in unregelmäßigen Abständen beantworten. Ab dem 09.01.2023 sind wir dann mit neuer Energie und voller Tatendrang wieder für Sie da. Wir freuen uns auf das neue Jahr mit Ihnen.
Sie haben auf Ihrer To-Do-Liste schon lange die Aufgabe Ihren Stromverbrauch im Betrieb oder zuhause transparent nach Stromfressern zu durchforsten? Dann haben Sie mit unserem Weihnachtsgeschenk nun genau das richtige Tool an der Hand. Die Steckdose, die Ihren Verbrauch misst und bequem von überall an- und ausgeschaltet werden kann. Laden Sie sich einfach die App „Smartlife“ herunter und schon kann es losgehen.
Da der Stecker jedoch leider zu groß für einen Briefumschlag ist, haben wir uns dieses Jahr dazu entschieden, dass wir Sie herzlich dazu einladen, bei uns vorbeizukommen, um sich Ihren Stromtracker persönlich abzuholen.
Wir freuen uns ab Januar 2023 mit Julia Liebich eine weitere Berufsträgerin an Bord begrüßen zu dürfen. Julia Liebich kommt aus dem fernen Berlin und wird uns im Bereich der wirtschaftlichen Beratung, der Jahresabschlusserstellung, den Steuererklärungen sowie den digitalen Prozessen unterstützen und weiter voranbringen.
Auch dieses Jahr haben wir uns wieder zusammengesetzt und ein für uns passendes Zitat für die aktuellen Herausforderungen ausgewählt. Mit diesem möchten wir unsere letzte Mandanteninfo für dieses Jahr abschließen.
„Am Ende gilt doch nur, was wir getan und gelebt – und nicht, was wir ersehnt haben.“ Arthur Schnitzler
Gerne vertiefen wir diese Punkte in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen. Sprechen Sie uns gerne an!
Das Team der Herr Steuerberatungsgesellschaft mbH wünscht Ihnen und Ihren Familien ein besinnliches Weihnachtsfest und einen tollen Start in das neue Jahr. Bleiben Sie gesund und optimistisch.
Mit freundlichen Grüßen
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Steuerberater Erik Herr | Steuerberater Nico Herr |
Fachberater für Restrukturierung und Unternehmensplanung (DStV e.V.) | Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.) |