Sehr geehrte Damen und Herren,
das Jahr 2024 war geprägt von Paukenschlägen. Die Ampelkoalition crasht und gleichzeitig wird Trump erneut zum neuen Präsidenten der USA gewählt. Weltweit steigen die Börsen auf neue Rekordhöhen, obwohl einige Länder erhebliche wirtschaftliche Probleme haben und in Stagnation oder Rezession abrutschen. Vor allem in Deutschland brauchen wir ein Umdenken. Ausruhen auf erworbenem Wohlstand ist spätestens jetzt vorbei. Wir müssen wieder gemeinsam anpacken. Bleiben wir eigenverantwortlich und nehmen unser Glück mit Optimismus und Engagement in die eigenen Hände. Damit Sie dabei wirtschaftlich und steuerlich wie gewohnt informiert sind, stellen wir Ihnen in aller Kürze Aktuelles zusammen und stehen Ihnen als Sparringspartner gerne zur Verfügung.
Jetzt noch schnell handeln. Die Inflationsausgleichsprämie kann noch bis zum 31.12.2024 in Höhe von in Summe maximal 3.000€ pro Mitarbeiter zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn ausbezahlt werden.
Sie wollen noch tätig werden? Dann sprechen Sie Ihre Lohnsachbearbeiter zur Berücksichtigung in der Lohnabrechnung 12/2024 an. Der Zahlungszeitpunkt ist entscheidend!
Der Grundfreibetrag steigt rückwirkend ab 2024 um 180€ auf insgesamt 11.784€. Zudem steigt der Kinderfreibetrag rückwirkend ab 2024 um 228€ pro Kind auf insgesamt 6.612€. Es ist eine Differenzermittlung in der Dezember-Abrechnung für das gesamte Jahr vorgesehen. Daher werden die Freibeträge für 2024 ausschließlich in der Lohnabrechnung Dezember 2024 berücksichtigt. Eine Nachberechnung der Monate Januar bis November erfolgt nicht. Beachten Sie dies bei Ihrer Dezember-Lohnabrechnung und weisen Sie bereits Ihre Mitarbeiter darauf hin, damit Sie Rückfragen zu den Abweichungen vermeiden.
In der MD-Info III/2023 hatten wir bereits zur geplanten, verpflichtenden E-Rechnung im B2B-Bereich ab dem 01.01.2025 informiert. Nun steht der 01.01.2025 vor der Tür und die Empfangsmöglichkeit wird ab diesem Zeitpunkt Pflicht. Daher handeln Sie noch schnell und registrieren Sie sich unter https://e-rechnungsplattform.datev.de/ für das E-Rechnungspostfach. Dieses ist bis 30.06.2025 komplett kostenlos und wird ab 01.07.2025 mit 0,50€/Monat (netto) pro eingehender Rechnung ab der 26. Rechnung berechnet.
Vorteil: Das E-Rechnungspostfach bietet Ihnen eine Schnittstelle zu DATEV Unternehmen Online. So können Sie automatisch die empfangenen E-Rechnungen weitergeben und haben diese sofort im Bereich Ihrer Finanzbuchhaltung. Bitte teilen Sie uns nach der Registrierung auf dieser Plattform oder einer anderen Lösung Ihre Peppol-ID und Traffiqx-ID mit, damit wir diese bei uns hinterlegen und Ihnen künftig die E-Rechnungen direkt in Ihr Portal senden können. Freuen Sie sich auf eine künftige, erhebliche Zeitersparnis.
Im Interview mit der DATEV spricht Nico Herr über die neue Cloud-Anwendung DATEV Analyse und Planung. Dabei werden die Einsatzmöglichkeiten und Ihre Vorteile aufgezeigt. Das ganze Interview finden Sie unter: https://www.datev-magazin.de/praxis/it-internet/neue-cloud-anwendung-im-stresstest-132410
Gerne erarbeiten wir zusammen mit Ihnen Ihre Unternehmensplanung, damit Sie diese immer laufend als Soll-Ist-Vergleich in Ihren Auswertungen sehen und zur Steuerung Ihres Unternehmens nutzen können.
Sie sind noch auf der Suche nach einem Tool, um alle Unternehmensdaten zentral an einem Ort zu haben und sich rechtlich, steuerlich und wirtschaftlich weiterbilden zu können bzw. ein Nachschlagewerk zu haben? Darüber hinaus wollen Sie Gesellschafterversammlungen ohne hohen Zeitaufwand digital planen, abhalten und samt Protokoll für den Rechtsanwalt und Steuerberater finalisieren? Dann schauen Sie doch mal auf https://unternehmenswegweiser.de vorbei. Sie finden noch viele weitere nützliche Tools, um sich Zeit und Kosten bei Ihrem Rechtsanwalt oder Steuerberater zu sparen.
Wir möchten Sie darüber informieren, dass sich unser monatlicher Preis für DATEV Unternehmen Online ab dem 01.01.2025 von bisher 11€ (netto) pro Monat auf 15€ erhöhen wird. Diese moderate Preisanpassung ist notwendig, da wir bislang die Kosten für das Programmhandling nicht an Sie weitergegeben haben, unser Aufwand jedoch mit zunehmendem Einsatz steigt.
Wir möchten, wie in den vergangenen Jahren, erneut darauf hinweisen, dass wir zur Wahrung der Arbeitshygiene Aufträge für den Veranlagungszeitraum 2023 nur annehmen können, wenn Sie uns die vollständigen Unterlagen bis zum 31.12.2024 digital zur Verfügung stellen.
In der Zeit vom 23.12.2024 bis zum 06.01.2025 ist unsere Kanzlei traditionell nur sporadisch besetzt. Sehen Sie daher bitte von telefonischen Anfragen in dieser Zeit ab. Gerne können Sie uns per Mail kontaktieren. Wir werden Ihre Mails in unregelmäßigen Abständen beantworten. Ab dem 07.01.2025 sind wir dann mit neuer Energie und voll Tatendrang wieder für Sie da. Wir freuen uns auf das neue Jahr mit Ihnen.
Als Dankeschön für Ihr Vertrauen und Ihre Treue präsentieren wir Ihnen unser exklusives Weihnachtsgeschenk: eine elegante Wetterstation für Ihren Schreibtisch! Sie ist nicht nur ein echter Hingucker, sondern auch ein praktischer Helfer. Wir hoffen, dass sie Ihnen nicht nur Freude bereitet, sondern auch Ihren Alltag ein wenig erleichtert.
Auch dieses Jahr haben wir uns wieder zusammengesetzt und ein für uns passendes Zitat für die aktuellen Herausforderungen ausgewählt. Mit diesem möchten wir unsere letzte Mandanteninfo für dieses Jahr abschließen.
„Wo aber Gefahr ist, wächst das Rettende auch.“ - Friedrich Hölderlin
Gerne vertiefen wir diese Punkte in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen. Sprechen Sie uns an!
Das gesamte Team wünscht Ihnen und Ihren Familien ein besinnliches Weihnachtsfest und einen tollen Start in das neue Jahr. Bleiben Sie gesund, optimistisch und voller Tatendrang.
Mit freundlichen Grüßen
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| Steuerberater Erik Herr | Steuerberater Nico Herr |
| Fachberater für Restrukturierung und Unternehmensplanung (DStV e.V.) | Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.) |