Erfolgreiche Unternehmenskonzepte haben die Besteuerung im Blick
Die Unternehmensbesteuerung umfasst nicht nur die Erstellung einer Bilanz, einer Einnahmen-Überschussrechnung oder einer Steuererklärung. Sie erstreckt sich auch auf Zahlen und Trends der Vergangenheit und Zukunft.
Dabei ist der erste Schritt die Erstellung des Jahresabschlusses. Daraus resultieren Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuererklärung und fallbezogen auch die Kapitalertrag- oder die Grunderwerbsteuererklärung.
Der Jahresabschluss ist die Basis für die Planung der Folgejahre. Daher sollte er zeitnah und steueroptimiert vorliegen. Alle vergangenen und künftigen Sachverhalte sind vor allem bei der Bildung von Rückstellungen und bei der Liquiditätssteuerung zu berücksichtigen.
Die Körperschaftsteuer ist die Einkommensteuer der juristischen Person.
Sie basiert auf dem Einkommensteuergesetz und wird durch zusätzliche Vorschriften im Körperschaftsteuergesetz für Kapitalgesellschaften ergänzt. Sie regelt sowohl die Organschaft als auch Beteiligungssachverhalte, die zur Steuerung der Konzerne gestaltend eingesetzt werden können.
Die Gewerbesteuer ist die ortsgebundene Steuer. Sie ist an Ihre Gemeinde abzuführen und wird von ihr festgesetzt. Die Basis der Besteuerung ist Ihr Gewerbeertrag, der durch Hinzurechnungen und Kürzungen aus Ihrem zu versteuernden Einkommen modifiziert und über den lokalen Hebesatz der örtlichen Wirtschaftskraft Ihres Unternehmens angepasst wird.
Bei der Bearbeitung der Umsatzsteuer müssen die Rechnungsanforderungen geprüft und komplexe Sachverhalte im europäischen und dem außereuropäischen Ausland genau beurteilt und qualifiziert werden.
Darüber hinaus sind „Privatanteile" STEUERoptimal zu berechnen.
Eine Kapitalertragssteuererklärung ist zu erstellen, wenn Ausschüttungen aus einer Kapitalgesellschaft stattfinden.
Die Anmeldung ist zeitnah zum Ausschüttungsbeschluss vorzunehmen.
In diesem Zusammenhang ist auch die Schenkungsteuer immer wieder zu thematisieren.
Werden Grundstücke veräußert oder gekauft, wird Grunderwerbsteuer fällig. Sie kann durch kluge Gestaltungen teilweise vermieden werden.
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Finanzbuchführung ist mehr als eine lästige Voraussetzung für die Umsatzsteuervoranmeldung. Richtig analysiert zeigt Sie Ihnen, ob Ihr Unternehmen auf Kurs ist. Mit laufenden kalkulatorischen und zeitnahen Buchungen entwickeln wir Finanzbuchhaltungen auf Jahresabschlussniveau. Damit können wir Sie optimal beraten und unterstützen. Dabei erspart neueste Software Ihnen und uns Doppelarbeiten.
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Aus steuerlicher Sicht richtig gestaltet sparen Sie und Ihren Mitarbeitern bleibt oft mehr Netto vom Brutto.
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Die Einkommensteuer ist die komplexeste aller Steuern. Sie ist so individuell wie die jeweiligen Arbeits- und Lebensumstände. Schon deshalb ist Beratung hier Vertrauenssache. Wir lassen Sie im Steuerdschungel nicht alleine.
Machen Sie sich auf Fragen gefasst! Denn nur so finden wir heraus, welche Ausgaben Ihnen Steuern sparen. Dafür nehmen wir uns auch gerne Zeit.
Die Kosten sind für Sie transparent. Unser Honorar orientiert sich an der Mittelgebühr der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV).
Wenn trotz Unternehmensnachfolge- oder Nachlassberatung dennoch Steuern anfallen, erarbeiten wir die Erbschaft- oder Schenkungsteuererklärung und melden das Erforderliche an die Finanzbehörden.