von Wachstumschancengesetz bis E-Rechnung, Steuerberatung: Wachstumschancengesetz, Freigrenze für Geschenke wird auf 50€ pro Person und Jahr angehoben, Bruttolistenpreis für begünstigte Elektrofahrzeuge erhöht sich auf 70.000€, Degressive Abschreibung für den Mietwohnungsneubau für Neubauten ab dem 01.10.2023 bis zum 30.09.2029 sowie Sonderabschreibung, Sonderabschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter gem. § 7g V EStG steigt auf 40%, Anhebung der Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte auf 1.000€ (bisher: 600€), Anwendung der Fünftelregelung im Rahmen der Lohnsteuer ab 2025 gestrichen, Freigrenze für den Steuereinbehalt gem. §50c II S. 1 Nr. 2 S.1 und S. 2 EStG, E-Rechnungspflicht ab 01.01.2025, Erhöhung der Unschädlichkeitsgrenze für Wohnungsgenossenschaften und -vereine (§5 I Nr. 10 KStG), Erweiterte Kürzung für Grundstücksunternehmen in der Gewerbesteuer (§9 Nr. 1 S. 3 b GewStG), Ermäßigter Steuersatz für Zweckbetriebe konkretisiert (§12 II Nr. 8 a S. 3 UStG), Umsatzsteuererklärung für Kleinunternehmer, Grenze für IST-Besteuerung wird angehoben auf 800.000€ (§20 S. 1 Nr. 1 UStG), Grenze für Buchführungspflicht steigt ebenfalls auf 800.000€; Wirtschaftsberatung: Änderungen im Forschungszulagengesetz im Rahmen des Wachstumschancengesetz, Erweiterung der Start-Up Finanzierungen durch den Bund ; intern: Umstellung der Mandanteninformationen, E-Rechnung