Steuer kann rückwirkend entfallen – Irrtum über Steuerfolgen bei Ehevertrag……
Steuer kann rückwirkend entfallen – Irrtum über Steuerfolgen bei Ehevertrag
Der BFH (Urteil vom 09.05.2025, IX R 4/23) hat entschieden, dass die Übertragung von GmbH-Anteilen im Zugewinnausgleich grundsätzlich steuerpflichtig ist. Allerdings kann der Veräußerungsgewinn rückwirkend entfallen, wenn die Übertragung aufgrund eines Irrtums über die steuerlichen Folgen rückgängig gemacht wird.
1. Sachverhalt und Entscheidung
Ein Ehepaar hatte Gütertrennung vereinbart. Der Ehemann übertrug GmbH-Anteile zur Erfüllung des Zugewinnausgleichs – in der Annahme, dies sei steuerneutral. Das Finanzamt wertete den Vorgang jedoch als Veräußerung nach § 17 EStG und setzte Einkommensteuer fest.�Nachdem die Eheleute den Irrtum erkannten, änderten sie den Vertrag: Statt Anteilen wurde eine Geldzahlung vereinbart. Der BFH erkannte diese Rückabwicklung an und bestätigte, dass der Veräußerungsgewinn rückwirkend entfällt, wenn der Irrtum über die Steuerfolgen Geschäftsgrundlage des Vertrags war.
2. Bedeutung für die Praxis
Die Entscheidung stärkt Steuerpflichtige in Fällen, in denen Verträge aufgrund falscher steuerlicher Annahmen geschlossen wurden. Wird eine Vereinbarung zeitnah und vollständig rückabgewickelt, kann die steuerliche Belastung rückwirkend entfallen. Voraussetzung ist, dass der Irrtum wesentlich für den Vertragsabschluss war.
Fazit
Der BFH öffnet mit diesem Urteil die Tür für eine rückwirkende steuerliche Korrektur bei Eheverträgen und ähnlichen Vermögensübertragungen. Eine gründliche steuerliche Beratung bleibt jedoch unerlässlich, um spätere Anpassungen und steuerliche Risiken zu vermeiden.
Arbeitsunfähig krank infolge Tätowierung – keine Entgeltfortzahlung…
Arbeitsunfähig krank infolge Tätowierung – keine Entgeltfortzahlung
Eine Tätowierung ist heute oft Ausdruck der eigenen Persönlichkeit. Sichtbare Tattoos sind im Arbeitsleben längst kein Tabu mehr – doch was passiert, wenn beim Stechen etwas schiefläuft und eine Arbeitsunfähigkeit folgt?
Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein hat entschieden:�
Erkrankt ein Arbeitnehmer infolge einer freiwillig vorgenommenen Tätowierung, besteht kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung.�
Begründung: Der Arbeitnehmer hat das Risiko selbst herbeigeführt und den Arbeitsausfall wissentlich in Kauf genommen.
Kernaussage:
Diese Entscheidung lässt sich grundsätzlich auf alle Fälle übertragen, in denen Arbeitnehmer bewusst ein gesundheitliches Risiko eingehen, das zu Arbeitsunfähigkeit führt – etwa bei freiwilligen Eingriffen oder riskanten Freizeitaktivitäten.
Link zum Orginalbeitrag: https://lexinform.apps.datev.de/document/0467250
Neues Investitionssofortprogramm beschlossen – Steuerliche Impulse für Unternehmen und Investoren……
Neues Investitionssofortprogramm beschlossen – Steuerliche Impulse für Unternehmen und Investoren
Am 18. Juli 2025 wurde das "Steuerliche Investitionssofortprogramm" im Bundesgesetzblatt (BGBl. I Nr. 161) veröffentlicht. Mit einem Maßnahmenpaket zur steuerlichen Förderung von Investitionen und Innovationen setzt die Bundesregierung gezielte Impulse zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland.��Die wichtigsten steuerlichen Neuerungen im Überblick:
📌 Degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter (AfA)
Für anschaffungsnahe Investitionen zwischen dem 01.07.2025 und dem 31.12.2027wird erneut die degressive AfA eingeführt. Dies ermöglicht eine höhere Abschreibung in den ersten Nutzungsjahren und verbessert die Liquidität von Unternehmen.
⚡ Neue arithmetisch-degressive AfA für Elektrofahrzeuge (§ 7 IIa EStG-neu)
Zur Förderung der Elektromobilität wird für neu angeschaffte E-Fahrzeuge eine arithmetisch-degressive Abschreibung eingeführt. Dadurch sinkt die Abschreibung gleichmäßig über die Nutzungsdauer – mit Vorteilen gegenüber der linearen Methode.
🚗 Begünstigung bei der Dienstwagenbesteuerung
Die Grenze für die Anwendung des "0,25 %"-Regelwerts bei der Dienstwagenbesteuerung für Elektrofahrzeuge wird ab sofort auf einen Bruttolistenpreis von 100.000 € angehoben (zuvor: 60.000 €).
🏗️ Förderung von Eigenleistungen & Ausweitung des FZulG
Im Rahmen des Forschungszulagengesetzes (FZulG) wird der Stundensatz für eigenbetriebliche Leistungen auf 100 € angehoben. Dies stärkt die Attraktivität interner Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten.
🔎 Weitere Informationen und Details:
Neue Angemessenheitstabelle für GF-Gehälter ab 2024 veröffentlicht…
Neue Angemessenheitstabelle für GF-Gehälter ab 2024 veröffentlicht. 📝
Die Oberfinanzdirektion Karlsruhe (OFD KA) hat die aktualisierte Angemessenheitstabelle für Gesellschafter-Geschäftsführer-Gehälter veröffentlicht. Diese Richtwerte dienen Betriebsprüfern regelmäßig als Grundlage bei der Prüfung auf verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA).
Gerade bei GmbHs mit Gesellschafter-Geschäftsführern kann die Einhaltung der angemessenen Vergütungshöhe entscheidend sein, um steuerliche Risiken zu vermeiden. Es empfiehlt sich, die neuen Tabellenwerte zeitnah in die Gehaltsüberprüfung einzubeziehen.
Digital. Sicher. Effizient. – Die DATEV E-Rechnungsplattform
Mit der DATEV E-Rechnungsplattform heben Sie Ihren digitalen Rechnungsaustausch auf ein neues Level.Ob Versand oder Empfang – Sie profitieren von maximaler Sicherheit, durchgängiger Automatisierung und einem zukunftssicheren Prozess, der Ihre Arbeit erheblich erleichtert.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
• Automatisierter Prozess
Vollautomatisierter Rechnungseingang durch die Verbindung mit DATEV Unternehmen online – ohne Medienbrüche, ohne unnötige manuelle Schritte.
• Zukunftssichere Gesamtlösung
Höchste Sicherheitsstandards, maximale Effizienz und langfristige Investitionssicherheit.
• Gesetzeskonform & flexibel
Bereits heute vorbereitet auf künftige gesetzliche Anforderungen im Bereich Meldesysteme, die mit hoher Wahrscheinlichkeit ab 2028 kommen werden.
So funktioniert es:
• Empfang von E-Rechnungen
Über das TRAFFIQX®-Netzwerk, das Peppol-Netzwerk oder per E-Mail – inkl. automatischer Virenprüfung und Validierung der Richtigkeit der E-Rechnung.
• Versand von E-Rechnungen
Nur gültige, technisch einwandfreie Rechnungen werden verschickt.
• Transparente Übersicht
Alle empfangenen Rechnungen (E-Rechnungen & PDF) auf einen Blick im E-Rechnungspostfach.
Wichtiger Hinweis:
Eine Archivierung ist im E-Rechnungspostfach nicht möglich. Nutzen Sie dafür DATEV Unternehmen online mit Belege online für die GoBD-konforme Aufbewahrung.
Fazit: Mit der DATEV E-Rechnungsplattform setzen Sie auf eine zukunftsweisende Lösung, die Ihre Rechnungsprozesse nicht nur vereinfacht, sondern auch absichert. Eine Archivierung ist im E-Rechnungspostfach nicht möglich. Nutzen Sie dafür in Verbindung DATEV Unternehmen Online mit Belege online und ggf. Belegfreigabe Online für die GoBD-konforme Aufbewahrung.
E-Rechnung weiterhin kostenlos bis 30.06.2026 nutzen…
E-Rechnung weiterhin kostenlos bis 30.06.2026 nutzen
Die Nutzung des DATEV E-Rechnungspostfachs bleibt noch bis 30.06.2026 komplett kostenlos für den Versand und Empfang von E-Rechnungen.
✅ Auch wer sich erst ab dem 01.07.2025 registriert, kann die Plattform bis Mitte 2026 kostenfrei nutzen.
✅ Ideal, um den Einstieg in die E-Rechnung ganz entspannt und ohne zusätzliche Kosten anzugehen.
✅ Erst ab dem 01.07.2026 wird die Nutzung dann kostenpflichtig.
Unser Tipp:
Jetzt registrieren, Funktionen testen und gut vorbereitet mit uns als digitale Steuerkanzlei in die digitale Zukunft starten.
Bei Fragen sind wir wie immer gerne für Sie da! 🙌
✨ Erster kleiner Rückblick auf unser unvergessliches Mandanten- und Abschiedsfest……
✨ Erster kleiner Rückblick auf unser unvergessliches Mandanten- und Abschiedsfest
Hoch über den Dächern Freiburgs im idyllischen Greiffenegg Schlössle durften wir gemeinsam mit Mandantinnen, Mandanten und Kolleginnen und Kollegen einen ganz besonderen Abend verbringen. Die ersten Bilder unseres Festes zeigen die vielen emotionalen Momente, ehrlichen Gespräche und das herzliche Miteinander, das diesen Abend zu etwas ganz Besonderem gemacht hat. Die fantastische Location verlieh dem Event eine Atmosphäre, die wir nicht so schnell vergessen werden.
Vielen Dank an alle die da waren und diesen Abend zu diesem unvergesslichen Event gemacht haben!
Wir freuen uns, dass es bestätigt, dass wir auch in dieser Hinsicht auf höchste Sicherheits- und Qualitätsstandards in der digitalen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten setzen.
Wir freuen uns riesig, unseren geschätzten Kollegen Jakob Staneker zur bestandenen Steuerberaterprüfung sowie zur Bestellung zu gratulieren! Mit seinem Fachwissen und Engagement verstärkt er ab sofort unser Team als Steuerberater und bereichert unsere Kanzlei mit seiner Expertise.
Wir sind stolz auf diesen Meilenstein und freuen uns auf die gemeinsame Zukunft! 🚀
*Schenkungssteuer bei ungleichen Gesellschafterbeiträgen*…
*Schenkungssteuer bei ungleichen Gesellschafterbeiträgen*
Führt eine Leistung von Gesellschaftern oder Dritten an eine Kapitalgesellschaft zu einer indirekten Werterhöhung von Anteilen, so kann dies gemäß § 7 Abs. 8 ErbStG eine Schenkungssteuerpflicht auslösen. Dieser Regelungsbereich erstreckt sich weit über disquotale Einlagen hinaus und setzt keine Übertragung in das Vermögen der Gesellschafter selbst voraus.
Kommen Sie gerne bei Fragen oder zur Vertiefung auf uns zu.
Die Zweitwohnungssteuer zählt bei der doppelten Haushaltsführung (DHHF) gem. BFH (AZ: VI-R-30/21) zu den Unterkunftskosten und fällt somit unter den Höchstbetrag von 1.000€/Monat bei Inlandshaushalten.
Es gibt jedoch in vielen Städten die Möglichkeit sich von der Zweitwohnungssteuer befreien zu lassen, wenn nachgewiesen wird, dass die Wohnung aufgrund beruflichem Grund angemietet wird!
Kommen Sie gerne bei Fragen oder zur Vertiefung auf uns zu.
Seit dem 01.08.2022 ist bereits die Online-Gründung einer GmbH möglich.
Durch die Digitalisierungsrichtlinie (Verordnung (EU) 2018/1724 des Europäischen Parlaments) wurde in der EU das notarielle Onlineverfahren eingeführt. Grundlage dafür sind außerdem die geänderten Vorschriften des GmbHG, des Beurkundungsgesetzes und der Bundesnotarordnung. Danach können Beurkundungen entweder vollständig oder teilweise auf elektronischem Weg durchgeführt werden.
Dies kann erhebliche Zeit- und Kostenvorteile bieten bei bspw. verschiedenen Gesellschafterkonstellationen mit unterschiedlichen Standorten.
Kommen Sie gerne bei Fragen oder zur Vertiefung auf uns zu.
Angeblicher Verspätungszuschlag durch ein vermeintliches Schreiben des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt).
Aus der Meldung des BZSt:
“Es kommt immer wieder vor, dass Betrüger an persönliche Informationen von Bürgerinnen und Bürgern gelangen wollen, z. B. indem betrügerische E-Mails, SMS oder Briefe im Namen des Bundeszentralamtes für Steuern versandt werden. Wir warnen ausdrücklich davor, auf diese Betrugsversuche zu reagieren und Links oder Dateianhänge in verdächtigen E-Mails zu öffnen.
Hier finden Sie aktuelle Warnungen und Informationen darüber, wie Sie Betrugsversuche erkennen können.” https://www.bzst.de/DE/Service/Betrug/warnung_betrugsversuche_node.html#js-toc-entry1
Kommen Sie gerne bei Fragen oder zur Vertiefung auf uns zu.
Grundsätzlich sind Anlaufverluste in den ersten fünf Jahren anzuerkennen, wenn es keinen hinreichenden Hinweise gibt, dass die Betriebsführung nur aus persönlichen Neigungen heraus begonnen wurde.
*Lohnsteuerpauschalierung von 25% auf Betriebsveranstaltungen*…
*Lohnsteuerpauschalierung von 25% auf Betriebsveranstaltungen*
Die Lohnsteuerpauschalierung mit 25% ist für Betriebsveranstaltungen im Lohnabrechnungszeitraum der Veranstaltung möglich. Dabei ist es unabhängig von den Kriterien für den Freibetrag von 110€. Dies bedeutet, dass die Betriebsveranstaltung weder allen Arbeitnehmern noch ganzen Abteilungen zugänglich gewesen sein muss.
Für neue Wohngebäude, die ab dem 01.10.2023 und vor dem 30.09.2029 gebaut wurden/werden kann die degressive Abschreibung von 5% pro Jahr in Anspruch genommen werden.
Toller Abend beim Neujahrsempfang des @scfreiburg mit spannenden Einblicken hinter die Kulissen durch Christian Günter, @grifov32 und @julian_schuster23
Vielen Dank!
Wir freuen uns, dass wir nun bereits zum fünften Mal in Folge von der DATEV mit dem Label
“Digitale DATEV-Kanzlei 2025” ausgezeichnet wurden. Es bestätigt, dass wir uns in der Digitalisierung, Automatisierung und Prozessoptimierung der letzten Jahre kontinuierlich weiterentwickelt haben. Wir haben alle internen und externen Prozesse erfolgreich digitalisiert.
Einen großen Anteil an der erfolgreichen Umsetzung hat unser Team sowie auch Sie als unsere Mandanten, die mit uns diesen Weg gehen.
VIELEN DANK!
Allerdings sind wir weiterhin nicht am Ende angelangt. Auch in diesem Jahr werden wir die digitalen Prozesse noch weiter verbessern und möchten gerade in der Zusammenarbeit mit Ihnen weitere Möglichkeiten der Optimierung ausnutzen.
das Jahr 2024 neigt sich dem Ende und es war geprägt von Paukenschlägen. Die Ampelkoalition crasht und gleichzeitig wird Trump erneut zum neuen Präsidenten der USA gewählt. Weltweit steigen die Börsen auf neue Rekordhöhen, obwohl einige Länder wirtschaftliche Probleme haben und in Stagnation oder Rezession abrutschen. Vor allem in Deutschland brauchen wir ein Umdenken. Ausruhen auf erworbenem Wohlstand ist spätestens jetzt vorbei. Wir müssen wieder gemeinsam anpacken. Bleiben wir eigenverantwortlich und nehmen unser Glück mit Optimismus und Engagement in die eigenen Hände. Damit Sie dabei wirtschaftlich und steuerlich wie gewohnt informiert sind, stellen wir Ihnen in aller Kürze Aktuelles zusammen. https://www.herr-stb.de/mandanteninfo-detail/steuern-aktuell-iv-2024.html
*Das gesamte Team wünscht Ihnen und Ihren Familien ein besinnliches Weihnachtsfest und einen tollen Start in das neue Jahr. Bleiben Sie gesund, optimistisch und voller Tatendrang.*
Jetzt noch schnell handeln. Die Inflationsausgleichsprämie kann noch bis zum 31.12.2024 in Höhe von in Summe maximal 3.000€ pro Mitarbeiter zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn ausbezahlt werden.
Sie wollen noch tätig werden? Dann sprechen Sie Ihre Lohnsachbearbeiter zur Berücksichtigung in der Lohnabrechnung 12/2024 an.
Das Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 (Verkündung steht noch aus, sollte allerdings zeitnah erfolgen) beinhaltet eine Erhöhung folgender Freibeträge:
Grundfreibetrag steigt rückwirkend ab 2024 um 180 EUR (auf insgesamt 11.784 EUR)
Kinderfreibetrag steigt rückwirkend ab 2024 um 228 EUR (auf insgesamt 6.612 EUR).
Es ist eine Differenzermittlung in der Dezember-Abrechnung für das gesamte Jahr vorgesehen. Daher werden die höheren Freibeträge für 2024 ausschließlich in der Lohnabrechnung Dezember 2024 berücksichtigt. Eine Nachberechnung der Monate Januar bis November erfolgt nicht.
Beachten Sie dies bei Ihrer Dezember-Lohnabrechnung und weisen Sie bereits Ihre Mitarbeiter daraufhin, damit Sie Rückfragen zu Abweichungen vermeiden.
*Möglichkeit der schnellen Planungserstellung mit DATEV Analyse und Planung*…
*Möglichkeit der schnellen Planungserstellung mit DATEV Analyse und Planung*
Im Interview mit der DATEV spricht unserGeschäftsführer Nico Herr über die neue Cloud-Anwendung DATEV Analyse und Planung mit der DATEV und spricht die Möglichkeiten für unsere Mandanten an.
Den ganzen Artikel finden Sie unter: https://www.datev-magazin.de/praxis/it-internet/neue-cloud-anwendung-im-stresstest-132410
Kommen Sie gerne auf uns zu. Wir erarbeiten gerne mit Ihnen eine Unternehmensplanung, damit Sie diese auch immer laufend als Soll-Ist-Vergleich in Ihren Auswertungen dabei haben.
Bei einem innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäft muss dieses von Beginn an gut durchdacht und geklärt sein. Eine spätere Korrektur der Rechnung mit Hinweis aus das innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäft entfaltet laut BFH keine Rückwirkung.
*E-Rechnung!*
Die E-Rechnung kommt zum 01.01.2025! Bereiten Sei sich jetzt vor.
Für die E-Rechnungsschreibung gibt es mehrere Möglichkeiten.
Wir empfehlen Ihnen die Registrierung auf der E-Rechnungsplattform der DATEV unter https://e-rechnungsplattform.apps.datev.de/register?visitor_id=963430f2-017a-419d-9b11-fbdd3e6a70ba
Dort haben Sie die Möglichkeit in Zukunft die E-Rechnungen von Ihren Geschäftspartnern zu empfangen und direkt weiter zu verarbeiten.
Darüber hinaus können Sie auf dieser Plattform auch eine einfache Rechnungsschreibungslösung dazu buchen, wenn Sie derzeit Ihre Rechnungen beispielsweise noch mit Word o.ä. schreiben.
Alternativ können Sie sich DATEV Auftragswesen next als Ergänzung zu Ihrem DATEV Unternehmen Online buchen. Dort haben Sie die Möglichkeit einer umfassenden Rechnungsschreibung ebenfalls im E-Rechnungsformat.
Weitere Informationen dazu finden Sie unter https://www.datev.de/web/de/datev-shop/betriebliches-rechnungswesen/auftragswesen-next/
Bei Fragen kommen Sie gerne auf uns zu.
Sehr erfreulich. Der BMF hat nun die Rechtsprechung zur inkongruenten Gewinnausschüttung auch in eine Verwaltungsanweisung umgesetzt. Somit sind alle von den Verhältnissen der Geschäftsanteile abweichenden Gewinnausschüttungen auch steuerlich anzuerkennen, wenn der Beschluss dazu zivilrechtlich wirksam ist. Dabei ist darüber hinaus auch die zeitlich gespaltene Gewinnausschüttung zulässig und führt erst im Zeitpunkt der tatsächlichen Ausschüttung beim Gesellschafter zur Besteuerung und kann in eine gesellschafterbezogene Gewinnrücklage eingestellt werden.
Haufe EIN BLICK - Unternehmensnachfolge - Komplettversion!…
Haufe EIN BLICK - Unternehmensnachfolge - Komplettversion!
Und hier ist es. Das ganze Interview mit spannenden Einblicken. Vielen Dank Florian D. Weber und seinem Team von Haufe Group zu diesem tollen Interview und der entspannten Atmosphäre während der Dreharbeiten.
Es hat uns allen großen Spaß gemacht.
Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass im Zusammenhang mit dem Kindergeld die Definition einer Erstausbildung im Sinne der Werbungskostenberücksichtigung nicht einschlägig wäre und somit auch eine Erstausbildung zähle die weniger als 12 Monate dauern würde. Es ist Revision vor dem Bundesfinanzhof eingelegt worden.
Dennoch ist Vorsicht geboten, wenn Kinder bereits einen „Schein“ abgelegt haben, der grundsätzlich zur Aufnahme eines Berufes befähigt, da dies unter Umständen zur Versagung des Kindergeldes führen kann.
*Intern: Herzlichen Glückwunsch Stefan Hümer zur bestandenen Prüfung zum Steuerfachangestellten*……
*Intern: Herzlichen Glückwunsch Stefan Hümer zur bestandenen Prüfung zum Steuerfachangestellten*
Wir sind überglücklich und stolz, verkünden zu dürfen, dass unser ehemaliger Auszubildender Stefan Hümer seine Prüfung zum Steuerfachangestellten mit Bravour bestanden hat! Mit einem sensationellen Durchschnitt von 1,2 gehört Stefan zu den absoluten Spitzenreitern seines Jahrgangs! 🏆
Aber das ist noch nicht alles – wir freuen uns riesig, dass Stefan auch weiterhin Teil unseres Teams bleibt und uns mit seinem Können und Engagement bereichern wird. Herzlichen Glückwunsch, Stefan! Auf eine erfolgreiche Zukunft! 🎊🥳
*Steuerliche Hochwassermaßnahmen in Baden-Württemberg*…
*Steuerliche Hochwassermaßnahmen in Baden-Württemberg*
Das Bundesministerium für Finanzen Baden-Württemberg hat zur Unterstützung der Betroffenen des Hochwassers steuerliche Erleichterung erlassen.
Daraus ist vor allem RZ 30 hervorzuheben:
*Zuwendungen an Geschäftspartner*
„Wendet der Steuerpflichtige bis zum 31. Januar 2025 seinen von dem Schadensereignis in Deutschland geschädigten Geschäftspartnern zum Zwecke der Aufrechterhaltung der Geschäftsbeziehungen in angemessenem Umfang unentgeltlich Leistungen aus seinem inländischen Betriebsvermögen zu, sind die Aufwendungen in voller Höhe als Betriebsausgaben abziehbar. § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 1 des Einkommensteuergesetzes ist insoweit aus Billigkeitsgründen nicht anzuwenden. Entsprechendes gilt für Zuwendungen, für die kein Abzug nach § 10b des Einkommensteuergesetzes möglich ist, an öffentlich-rechtliche oder nach § 5 Absatz 1 Nummer 5 des Körperschaftsteuergesetzes steuerbefreite Körperschaften zur Berufsvertretung (z. B. Berufskammern und Innungen) im Rahmen von Spendenaufrufen zugunsten der von dem Schadensereignis geschädigten Berufsangehörigen.“
*Entwurf eines BMF-Schreibens zur E-Rechnungspflicht ab 01.01.2025*…
*Entwurf eines BMF-Schreibens zur E-Rechnungspflicht ab 01.01.2025*
Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat einen ersten Entwurf zur Einführung der obligatorischen E-Rechnung ab 01.01.2025 veröffentlicht.
Daraus ist besonders Randziffer (RZ) 47 hervorzuheben:
„Bestand eine Verpflichtung zur Ausstellung einer E-Rechnung und wird stattdessen eine sonstige Rechnung i. S. v. § 14 Absatz 1 Satz 4 UStG ausgestellt, handelt es sich nicht um eine ordnungsmäßige Rechnung i. S. v. §§ 14, 14a UStG. Folglich berechtigt die ausgestellte Rechnung dem Grunde nach nicht zum Vorsteuerabzug nach § 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 UStG.“
Ein weiterer Grund sich frühzeitig mit dem Thema zu beschäftigen!
Von uns erhalten Sie bereits eine E-Rechnung.
*Steuerfreie Zuschläge bei Bereitschaftsdiensten*…
*Steuerfreie Zuschläge bei Bereitschaftsdiensten*
Der BFH hat bestätigt, dass die Steuerfreiheit von Zuschlägen für Bereitschaftsdienste, die außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit erbracht und gesondert vergütet werden, sich nach dem Arbeitslohn für die regelmäßige Arbeitszeit und nicht nach dem Bereitschaftsdienstentgelt bemisst.
Dabei ist es nicht erforderlich, dass der Arbeitnehmer für die zuschlagsbewehrte Tätigkeit neben den Erschwerniszuschlägen einen Anspruch auf Grundlohn hat.
*Herber Rückschlag in der Digitalisierung von Lohndokumenten*…
*Herber Rückschlag in der Digitalisierung von Lohndokumenten*
Aus dem Newsletter unserer Kooperationskanzlei FGvW zum Arbeitsrecht: Eine Entgeltabrechnung geht dem Arbeitnehmer nur dann im digitalen Mitarbeiterpostfach im Sinne von § 130 BGB zu, wenn er hierzu sein Einverständnis gegeben hat. Die fehlende Einwilligung des Mitarbeiters kann mangels entsprechendem Mitbestimmungsrecht nicht durch eine (Konzern-)Betriebsvereinbarung ersetzt werden. Das hat das Landesarbeitsgericht Niedersachsen entschieden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und beim Bundesarbeitsgericht anhängig. https://www.fgvw.de/neues/arbeitsrecht-digitale-entgeltabrechnung-nur-bei-einwilligung-des-mitarbeiters
*Betriebsveranstaltungen müssen nicht allen offenstehen bei Unterwerfung zur Pauschalversteuerung mit……
*Betriebsveranstaltungen müssen nicht allen offenstehen bei Unterwerfung zur Pauschalversteuerung mit 25%*
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in seiner Entscheidung vom 27.03.2024 (VI R 5/22) die Grundsätze zur pauschalen Besteuerung von Betriebsveranstaltungen weiter konkretisiert. So definiert er bspw. Weihnachtsfeiern des Vorstands und der Führungskräfte als Betriebsveranstaltungen i.S.v. § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG. Denn Betriebsveranstaltungen sind nach der Legaldefinition Veranstaltungen auf betrieblicher Ebene mit gesellschaftlichem Charakter und können somit gem. § 40 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG pauschal mit 25 % versteuert werden. https://www.datev.de/dnlexom/client/app/index.html#/document/0654151
*Holdinggesellschaften können sich vom Steuerabzug befreien lassen*…
*Holdinggesellschaften können sich vom Steuerabzug befreien lassen*
Soweit die Einnahmen einer Holdingkapitalgesellschaft ausschließlich aus nach § 8b Abs. 1 des Körperschaftsteuergesetzes (weitgehend) steuerfreien Beteiligungseinkünften bestehen, ist bei ihr eine zwangsläufige Überzahlersituation aufgrund der „Art der Geschäfte“ dauerhaft gegeben. Dem steht auch die grundsätzliche Möglichkeit der Änderung der Geschäftstätigkeit nicht entgegen, selbst wenn eine weitere Geschäftstätigkeit in der Satzung steht, wenn diese tatsächlich dauerhaft nicht ausgeführt wird. https://www.datev.de/dnlexom/client/app/index.html#/document/0954765
*Sachverständige Schätzung der Restnutzungsdauer eines Gebäudes ist zulässig*…
*Sachverständige Schätzung der Restnutzungsdauer eines Gebäudes ist zulässig*
Der BFH hat bestätigt, dass Steuerpflichtige sich zur Darlegung einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer eines Gebäudes gemäß § 7 Abs. 4 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) jeder sachverständigen Methode bedienen kann, die im Einzelfall zur Führung des erforderlichen Nachweises geeignet erscheint. Allerdings ist der schlichte Verweis auf die modellhaft ermittelte Gesamt- und Restnutzungsdauer eines Gebäudes nach Maßgabe der betreffenden Immobilienwertermittlungsverordnung nicht ausreichend, um eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer darzulegen und nachzuweisen.
*Verspätete Pauschalversteuerung kann teuer werden*…
*Verspätete Pauschalversteuerung kann teuer werden*
Aufwendungen von mehr als 110 Euro je Beschäftigten für eine betriebliche Jubiläumsfeier sind als geldwerter Vorteil in der Sozialversicherung beitragspflichtig, wenn sie nicht mit der Entgeltabrechnung, sondern erst erheblich später pauschal versteuert werden. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden. Somit ist es wichtig, dass Sie jeden Monat für die Lohnabrechnung genau überlegen, ob Aufwendungen, die zu einer Pauschalversteuerung führen, entstanden sind.
Ein Steuerpflichtiger hatte geklagt, dass die Zweitwohnungssteuer nicht in die Obergrenze von 1.000€/Monat für die doppelte Hauhaltsführung einzubeziehen sei und somit zusätzlich angesetzt werden könne. Dies hat der BFH verneint und sieht die Zweitwohnungssteuer ebenfalls als Bestandteil der Gesamtkosten der doppelten Haushaltsführung, die der 1.000€-Grenze unterliegen. Das ist vor allem in teuren Metropolregionen nachteilhaft.
Wie bereits beschrieben, betrifft auch uns die E-Rechnung. Wir wollen diese Möglichkeit nutzen Ihnen mitzuteilen, dass wir bereits ab sofort auf die neue E-Rechnung umstellen werden. Bislang haben Sie immer eine Mail von uns mit der beigefügten Rechnung im PDF-ZUGFeRD-Format erhalten. Zukünftig erhalten Sie eine Mail seitens dem DATEV-E-Rechnungsservice (e-invoice@datev.de) mit unserer E-Rechnung zur weiteren Verarbeitung.
Wenn Sie bereits in der Zusammenarbeit mit uns DATEV Unternehmen Online nutzen, werden wir Ihnen die im Zusammenhang mit Ihrem Unternehmen betreffenden Rechnungen direkt in Unternehmen Online bereitstellen. Damit Sie hierzu eine Benachrichtigung zukünftig erhalten, gehen Sie bitte wie folgt vor:
Anwendungen | Belege wählen.
Einstellungen | Erweiterte Einstellungen | Erweiterte Einstellungen konfigurieren wählen.
In der Registerkarte Benachrichtigungen das Kontrollkästchen E-Mail-Benachrichtigung bei Belegzugang aktivieren.
Die E-Rechnungspflicht wurde verabschiedet. Erstmal ist ab 01.01.2025 sicherzustellen, dass Sie E-Rechnungen empfangen können. Gleichzeitig besteht eine Übergangsfrist, dass Sie bis zum 01.01.2028 auch E-Rechnungen im B2B-Bereich versenden müssen. Unser Vorschlag: Nutzen Sie das Potential schon heute. Viele Anbieter, so auch bspw. Lexoffice und DATEV, haben sich bereits intensiv mit dem Thema beschäftigt. So können beide Anbieter E-Rechnungen empfangen und somit die gesetzliche Anforderung ab dem 01.01.2025 bereits heute erfüllen. Nutzen Sie das für sich. Arbeiten Sie noch intensiver mit der für Sie eingerichteten Lösung. Auch unsere Rechnung werden Sie zukünftig im E-Rechnungsformat erhalten. Dazu mehr im internen Bereich in der Mandanteninformation.
Vertiefende Informationen zum Thema finden Sie auch in folgendem Artikel von Haufe: https://www.haufe.de/steuern/gesetzgebung-politik/elektronische-rechnung-wird-pflicht-e-rechnung-im-ueberblick_168_605558.html
*Degressive Abschreibung für den Mietwohnungsneubau für Neubauten ab dem 01102023……
*Degressive Abschreibung für den Mietwohnungsneubau für Neubauten ab dem 01.10.2023 bis zum 30.09.2029*
Damit der Mietwohnungsneubau angekurbelt wird, wurde die Möglichkeit einer degressiven Abschreibung in Höhe von 5% des Restbuchwerts eingesetzt. Darüber hinaus kann bei einem Mietwohnungsneubau noch eine Sonderabschreibung nach § 7b EStG vorgenommen werden, wenn die Anschaffungskosten pro Quadratmeter Wohnfläche 5.200€ (bisher 4.800€) nicht übersteigen. Als Bemessungsgrundlage für die Sonderabschreibung können nun 4.000€ pro Quadratmeter Wohnfläche anstatt den bisherigen 2.500€ angesetzt werden.
*Sonderabschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter gem. § 7g V EStG steigt auf 40%*
Bisher konnte im Jahr der Anschaffung von beweglichen Wirtschaftsgütern bei kleinen Betrieben eine Sonderab-schreibung von 20% abgesetzt werden. Diese Möglichkeit wird nun auf 40% erhöht.
Bruttolistenpreis für begünstigte Elektrofahrzeuge erhöht sich auf 70.000€…
Bruttolistenpreis für begünstigte Elektrofahrzeuge erhöht sich auf 70.000€
Bislang galt, dass der Bruttolistenpreis für ein Elektrofahrzeug 60.000€ nicht übersteigen durfte, damit die sogenannte 0,25%-Regelung angewandt werden konnte. Diese Grenze wurde nun auf 70.000€ erhöht.
Nach langem Ringen wurde das Wachstumschancengesetz nun endlich in abgespeckter Form verabschiedet. Nun steht nur noch die Unterschrift seitens des Bundespräsidenten sowie die Verkündung aus. Beides gilt jedoch als Formsache, so dass wir Ihnen die Änderungen bereits heute aufzeigen können. Im Folgenden werden wir Ihnen vereinzelte Punkte in weiteren Posts aufzeigen. Alle gesammelten Änderungen finden Sie in unserer neuen Mandanteninformation auf unserer Homepage unter https://www.herr-stb.de/mandanteninfo-detail/steuern-aktuell-i-2024.html
Möchtest du bei einem der besten Steuerberater Deutschlands arbeiten? Wenn ja, dann schicke uns gerne deine Kurzbewerbung über unser Bewerbungsformular auf der Homepage oder schreibe uns hier an. https://www.herr-stb.de/karriere.html
Wir freuen uns, dass wir erneut von der DATEV mit dem Label „Digitale DATEV-Kanzlei 2024“ ausgezeichnet wurden. Es bestätigt, dass wir mit unseren Umstrukturierungen der letzten Jahre uns kontinuierlich weiterentwickeln. Wir haben alle internen sowie einen Großteil der externen Prozesse haben wir erfolgreich digitalisiert und sparen deutlich an Ressourcen wie Papier und Porto, was ebenfalls CO2 einspart und unsere Mitarbeiter können mit der IT-Ausstattung flexibel von überall arbeiten. Einen großen Anteil an der erfolgreichen Umsetzung hat unser Team sowie auch Sie als unsere Mandanten, die mit uns diesen Weg gehen.
VIELEN DANK!
Allerdings sind wir noch nicht am Ende angelangt. Auch in diesem Jahr werden wir die digitalen Prozesse noch weiter verbessern und möchten gerade in der Zusammenarbeit mit Ihnen alle Möglichkeiten der Optimierung ausnutzen.
ein weiteres dynamisches Jahr neigt sich dem Ende zu und trotz der globalen Herausforderungen haben wir gemeinsam viel erreicht. Von anhaltenden geopolitischen Spannungen bis hin zu wirtschaftlichen Unsicherheiten – wir standen vor vielen Prüfungen. Doch es gibt auch positive Nachrichten: die Zinsstabilität der FED und EZB sowie ein Rückgang der Inflation sind Silberstreifen am Horizont. Diese Entwicklungen stimmen uns hoffnungsvoll und lassen uns optimistisch in die Zukunft blicken. Wir freuen uns auf ein Jahr, das mehr Normalität und Routine bringen mag, sodass wir uns voll und ganz auf die spannenden Herausforderungen und Chancen, wie beispiels-weise dem Einsatz von KI in unserem beruflichen und privaten Leben, konzentrieren können.
Gemeinsam sind wir bereit, die Zukunft zu gestalten!
Damit Sie dabei steuerlich auf der sicheren Seite sind, informieren wir Sie wie gewohnt in aller Kürze über die aktuellen Neuerungen und stehen Ihnen als Sparringspartner für Ihre Herausforderungen gerne zur Verfügung.
das dritte Quartal ist vorüber und Weihnachten steht bereits wieder mahnend vor der Tür. Der Start in den Herbst bietet sich bestens an, das bisherige Jahr bereits zu resümieren und noch umzusetzende Maßnahmen zum Jahresende vorzubereiten. Damit Sie bereits erste Anreize erhalten, haben wir Ihnen Wichtiges und Interessantes aus der Welt der Steuer- und Wirtschaftsberatung aufbereitet. Bei Fragen kommen Sie gerne auf uns zu.
Unsere Geschäftsleitung ist von Sonntag bis Dienstag zu Strategietagen in Durbach @dorint_hotels aufgebrochen, um die Kanzlei für die nächsten Jahre noch digitaler und zukunftssicher aufzustellen. Es liegen spannende Tage vor Ihnen. Das Setting für produktive Tage steht schon mal.
🌟 **Karrierechance bei der Herr Steuerberatungsgesellschaft mbH 🌟…
🌟 **Karrierechance bei der Herr Steuerberatungsgesellschaft mbH 🌟
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**Dein Profil:**
✔️ Sehr gute Erfahrung mit DATEV Kanzlei-Rechnungswesen
✔️ Versierter Umgang mit DATEV Unternehmen Online
✔️ Erfahrung mit Buchhaltungsdaten von Drittanbietern
✔️ Know-how in Jahresabschlüssen & Steuererklärungen
✔️ Sicherer Umgang mit Office-Anwendungen
🌐 Bewirb dich jetzt und werde Teil unseres Teams! Sende deine Bewerbung an welcome@herr-stb.de Wir freuen uns auf dich!
Die Herr Steuerberatungsgesellschaft mbH setzt auf Vielfalt und Chancengleichheit. Jeder ist willkommen, unabhängig von Herkunft, Alter, Geschlecht oder Hintergrund.
die erste Hälfte des Jahres ist vorüber und der Sommer zeigt sich zwar spät, jedoch mit voller Kraft. Das Quartal war gefüllt mit einem Workation-Experiment, Prozessverbesserungen und Aufarbeitungen der liegengebliebenen Arbeiten der letzten turbulenten Jahre. Die Herausforderungen nehmen zwar nicht ab, jedoch normalisieren sich die Tätigkeiten auch bei uns langsam wieder und wir können uns verstärkt wieder um die laufende Betreuung unserer Mandanten kümmern. Unverändert informieren wir Sie in aller Kürze über aktuelle und interessante steuerliche, wirtschaftliche und interne Neuerungen.
ein kräftezehrendes erstes Quartal 2023 mit internen Themen wie Grundsteuererklärungen, Schlussabrechnungen von Corona-Hilfen und dem Tagesgeschäft sowie weltweiter Krisen, z.B. dem nicht enden wollenden Ukraine-Krieg, großer Bankenpleiten und einem ungewissen Fortgang der Weltwirtschaft sind aktuelle Themen die jeden, so auch uns beschäftigen. Gerade in diesen Zeiten, bieten wir Ihnen Verlässlichkeit und informieren Sie in aller Kürze über aktuelle Themen im Bereich der Steuern und der Wirtschaft.
Ein weiteres herausforderndes Jahr ist vergangen und Weihnachten steht vor der Tür. Da darf unsere letzte Mandanteninfo für dieses Jahr natürlich nicht fehlen.
Wir wünschen viel Spaß bei der Lektüre und allen ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest mit Ihren Liebsten. Kommen Sie gut ins neue Jahr.
Wir haben ab dem 24.12.2022-05.01.2023 zu und sind nur sporadisch besetzt!
Vortrag zu den Grundlagen der Vereinsbuchhaltung!…
Vortrag zu den Grundlagen der Vereinsbuchhaltung!
Mit unserem Kooperationspartner @easy_verein hält unser Mit-Geschäftsführender Steuerberater @n.i.c.o_herr einen Vortrag zu den Grundlagen der Vereinsbesteuerung.
Den Anmeldelink findet man in der Bio von easyVerein und/oder über die weiteren Infos im Blog unter: www.easyVerein.com/news-vereine
ein weiteres Quartal ist vergangen und eine Besserung der Krisensituationen ist leider nicht in Sicht. Die Unsicherheit auf den Märkten und bei jedem Einzelnen steigt. Damit Sie ein wenig Sicherheit im steuer- und wirtschaftlichen Bereich zurückerhalten, informieren wir Sie wie gewohnt in aller Kürze und laden Sie zum Aus-tausch mit uns am 10.11.2022 ab 16.30 Uhr in unseren Kanzleiräumen herzlich ein. Wir freuen uns, wenn Sie die Umfragen beantworten.
Vielen Dank an die #ihksüdlicheroberrhein für die wunderbare Veranstaltung im #europaparkstadion des SC Freiburg mit einem spannenden Vortrag von Holger Stanislawski und einer beeindruckenden Fußball Freestyle Eröffnungsshow von Patrick B Free und Aguśka Female Freestyle Football
Sie haben auch eine Immobilie und brauchen
Unterstützung bei der Grundsteuererklärung in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen oder Hamburg?
Dann kommen Sie gerne auf uns zu!
Wegen interner Umstrukturierungen in der IT-Infrastruktur sind wir ab Mittwoch, den 15.06.2022, um 13.00 Uhr bis voraussichtlich Freitagmorgen, den 17.06.2022, um 08.00 Uhr telefonisch nicht erreichbar! Gerne können Sie uns wie gewohnt Mails senden.
Ab Montag den 20.06.2022 sind wir wieder vollumfänglich für Sie erreichbar.
Digitale DATEV-Kanzlei 2022!
Wir freuen uns, dass wir erneut von der DATEV mit dem Label „Digitale DATEV-Kanzlei 2022“ ausgezeichnet wurden. Es bestätigt, dass wir mit unseren Maßnahmen der letzten Jahre auf dem richtigen Weg sind und uns kontinuierlich weiterentwickeln. Nahezu alle internen Prozesse haben wir digitalisiert und sparen dadurch deutlich an Papier ein. Einen großen Anteil an der erfolgreichen Umsetzung hat unser Team sowie auch Sie als unsere Mandanten, die mit uns diesen Weg gehen.
VIELEN DANK!
Allerdings sind wir noch nicht am Ende angelangt. Die kontinuierliche Einführung von „DATEV Meine Steuern“ im Bereich der Einkommensteuererklärungen rundet die digitale Zusammenarbeit auch in dem noch am stärksten mit Papier belasteten Prozess in Verbindung mit unserem Inhaltsverzeichnis weiter ab und bringt uns dem Ziel einer komplett papierlosen Kanzlei Stück für Stück näher.
Hospitality-Partnerschaft SC Freiburg:
Wir freuen uns als Hospitality-Partner den @scfreiburg zu unterstützen und heute bei einem spannenden 3:2 Erfolg gegen den VfL Wolfsburg dabei gewesen zu sein 😊⚽️
Wir wünschen Ihnen allen ein wunderbares und frohes neues Jahr mit bester Gesundheit, Erfolg, Freude und allem was Sie sich wünschen.
Die Gewitterwolken der letzten zwei Jahre sind zwar noch über uns, aber wir glauben, dass es 2022 genau wie auf diesem Bild aufreißt und wir mit Optimismus und Motivation nach vorne blicken können.
Wir stehen Ihnen wie gewohnt ab dem 10.01.2022 wieder mit voller Energie und neuem Tatendrang zur Seite und lassen Sie auch bei vorübergehenden Regen- und Gewitterphasen nicht alleine!
Herzlichst Grüßen Sie das Team der Herr Steuerberatungsgesellschaft mbH
Ein weiteres sehr anstrengendes Jahr mit einigen Höhen und Tiefen geht zu Ende. Die Corona-Pandemie hat uns erneut fest im Griff und ein Ende ist gefühlt wieder in weite Ferne gerückt. Eine Konstante in all dem Trubel bleibt in diesen Zeiten jedoch weiterhin unsere Mandanteninformation.
Schauen Sie rein unter:
Sie suchen eine neue Herausforderung?
Dann kommen Sie in unser Team.
Ob Steuerberater/in, Steuerfachwirt/in, Steuerfachangestellte/r, Bilanzbuchhalter/in oder Auszubildende/r.
Schauen Sie auf unserer neuen Karriere-Seite vorbei und bewerben Sie sich ganz einfach und schnell über unser Bewerbungsformular.
Erster Umzugstag geschafft 😊 Wir haben alles gut vorbereitet und bereits einen Teil sogar in die neuen Räume bringen können.
Morgen nun noch mit dem Umzugsunternehmen den Hauptteil umziehen und es ist geschafft!
Wir freuen uns sehr darauf Sie danach in den neuen Räumlichkeiten begrüßen zu können!
Die neue Adresse:
Herr Steuerberatungsgesellschaft mbH
Basler Landstr. 8
79111 Freiburg
Durch die digitale Entwicklung in der Kanzlei und der Mitwirkung in Entwicklungsteams der DATEV konnte @n.i.c.o_herr im aktuellen DATEV Magazin 07/2021 seine Erwartungen an die Software der DATEV formulieren, damit gerade bei unserem täglichen Handwerkszeug die aktuellen Möglichkeiten in der Digitalisierung genutzt und uns in der täglichen Arbeit mit Ihnen noch besser unterstützen können.
Fördergelder in der Corona-Krise
„für die lange Zeit nicht sehr anerkannten Minister Peter Altmaier und Olaf Scholz war es eine PR-Chance: In der Coronakrise traten sie als zupackende Manager auf, als Retter in der Not der Wirtschaft. Keine Firma sollte untergehen, so dröhnte ihr Sound. Deshalb habe man ja die „Bazooka“ herausgeholt, deklamierte Finanzminister Scholz wie einst Mario Draghi, um die „Kleinwaffen kümmern wir uns später“. Doch die Realität scheint weit entfernt von den Berliner Heldenspielen.
Von veranschlagten 15 Milliarden Euro Wirtschaftshilfen sind erst 1,2 Milliarden ausgezahlt – die Bundesregierung war mit der IT zur Auszahlung der Gelder überfordert.
Die Hilfen könnten für mittlere und größere Firmen deutlich geringer ausfallen als einst suggeriert.
Von der versprochenen schnellen, unbürokratischen Hilfe kann insgesamt keine Rede sein.
Die Kalamitäten beruhen auf Änderungen im Kleingedruckten. Ursprünglich sollten die November- und Dezember-Hilfen an alle fließen, deren Umsätze im Lockdown schwinden und die gleichzeitig Kosten abdecken müssen. Nun aber ist die Überbrückungshilfe auf einmal ein „Beitrag zu den ungedeckten Fixkosten eines Unternehmens“ – man muss also Verlust gemacht haben. Dieser Passus nimmt Rücksicht auf die EU-Beihilferegelung. Offenbar müssen viele Firmenchefs schon bald Gelder zurückzahlen.
Ein Steuerberater erregt sich in einer Mail an unsere Redaktion: „Für uns Steuerberater ist das alles der Wahnsinn. Wir beantragen die ersten Hilfen im November und Dezember und dann ändern sich noch drei Mal die Antragsbedingungen.““
Quelle: heutiges HB
Dem Kollegen können wir nur beipflichten.
Und auch mit den Endabrechnungen und ggf. Rückzahlungen werden wir zum Leidwesen noch einiges an Arbeit auf den Tisch bekommen.
Einfache Förderung sieht definitiv anders aus!
Wir wünschen dennoch einen erfolgreichen Tag und hoffen, dass Sie gut nach 2021 gestartet sind.
Gesellschaftliches Engagement!
Kurz vor Weihnachten konnten wir @kemendaniel, Vorstand vom @sorgentagebuch, eine Spende überreichen. Gerade in dieser turbulenten Zeit ist das Sorgen-Tagebuch mit seinen ehrenamtlichen Mitarbeitern in ganz Deutschland umso wichtiger. Sie antworten im Namen des Tagebuchs auf anonyme Einträge von Menschen mit Sorgen, die von Familienstreitigkeiten über Berufsängste bis hin zu Suizidalität, alles beinhalten. Dabei ist Fingerspitzengefühl gefragt, welches den ehrenamtlichen Mitarbeitern in intensiven und umfangreichen Schulungen beigebracht wird.
Vielen Dank für euer ehrenamtliches Engagement!
Wünsche zu Weihnachten
Schließ mich gerne dem „Morning.Briefing@redaktion.handelsblatt.com“ an:
„Darf ich mir zu Beginn also etwas Gewagtes wünschen? Etwas „Verrücktes“ – wie die Idee, dass ein „Kreis der Weisen“ sich in Klausur zurückzieht wie die 33 Väter des Grundgesetzes 1948 auf Herrenchiemsee? Und die dann mit einer „Agenda Zukunft“ zurückkämen? Mit einem Kursbuch für die Republik? Vielleicht auch mit Beschreibungen eines neuen „Gesellschaftsvertrags“, den es in Zeiten kräftiger Umbrüche immer gegeben hat? Von Thomas Hobbes über John Locke bis zu John Rawls. Die Theorie, die zu diesen Zwanziger Jahren passt, ist noch nicht entwickelt worden.“
In diesem Sinne wünsche ich Ihnen friedvolle, erholsame und erkenntnisreiche Tage zwischen den Jahren.
Wir (mein Sohn und ich) werden uns einen Tag Zeit nehmen und diskutieren, wie wir 2021 angehen wollen.
Starten Sie gut nach 2021!
Herzliche Grüße, StB Erik Herr
www.herr-stb.de
Wir wünschen Ihnen viel Spaß bei der Lektüre und wünschen Ihnen einen guten Jahresendspurt, besinnliche Weihnachten und einen tollen Start in das neue Jahr 2021! 🎇 🎄🍾 ❄️
Lexoffice Top Kanzlei!
Wir freuen uns mit dem Siegel „lexoffice Top Kanzlei“ ausgezeichnet worden zu sein.
Für unsere Mandanten beherrschen wir die Schnittstellen, um Mandantenorientiert zusammenzuarbeiten und die Arbeitsteilung transparent und für beide Seiten wirtschaftlich effektiv zu gestalten.
Homeoffice
"Was leistet das Homeoffice wirklich, die Beglückungsformel der schönen, neuen Welt? Offenbar wenig, wie eine Umfrage des Ifo-Instituts unter 1100 Betrieben im Auftrag der Stiftung Familienunternehmen ergab. Danach erklärten 27 Prozent, dass die Mitarbeiter zu Hause weniger leisten würden, 30,4 Prozent sahen keine Veränderung und nur 5,7 Prozent erspähten eine gestiegene Produktivität. Nach den ganzen Lobes-Stereotypen über Digitalisierung und Heimarbeit deutet sich ein Stimmungsumschwung an. Vom Unternehmen als sozialem Ort spricht Stefan Heidbreder, Geschäftsführer der Familienunternehmerstiftung, in der „Frankfurter Allgemeinen“: Der persönliche Kontakt untereinander schaffe „eine Dynamik und Innovationskraft, die auch Videokonferenzen nicht ersetzen können“."
Quelle: heutiges HB
Da schließe ich mich an und gestehe, ich arbeite lieber in der Kanzlei!
Wünsche allseits einen produktiven Tag, wo immer Sie auch arbeiten dürfen.
Herzliche Grüße, StB Erik Herr
www.herr-stb.de